Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben es auf eine Zwangsversteigeung abgesehn(Verkehrswert 193 000 Euro) , nun habe ich Unterlagen von einem Makler bekommen der für Interessenten Rede und Antwort steht. In dem Schreiben steht der Verkehrswert und ein Mindestgebot das auf 169 000 Euro festgesetzt ist.
Wenn ich das ganze ausrechne sind das dann 87,56% vom Verkehrswert.
Wir dachten es gibt bei der ersten Versteigerung das 7/10 Gebot = 135 100 Euro und bei der zweiten Versteigerung das Gebot 5/10 = 96 500 Euro . Stimmt das so nicht?
Kann der Eigentümer/Gläubiger eine andere Mindestgebot's Grenze festlegen?
Auch dir danke für die Antwort. Im zweiten Termin würde doch noch die 5/10 Grenze stehen und erst im 3ten Termin, gibt es dann keine Grenzen mehr oder?