Ich war einen Tag krank bin aber nicht zum Arzt gegangen, muß ich nun für diesen Tag Urlaub eintragen oder nicht. In meinem Betrieb gibt es keine Arbeitsverträge, d.h. es greift der gesetztliche. Finde leider nichts über diese Regelung.
1 Tag krank bei gesetzlichem Arbeitsvertrag ohne beim Arzt gewesen zu sein,muß ich nun Urlaub eintra
Antworten (8)
-
1Antwort von
LissaLissa
lle Arbeitnehmer sind im Falle der Erkrankung verpflichtet, unverzüglich den Arbeitgeber (normalerweise bis 11 Uhr) von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitnehmer muss nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und zwar bis zu dem, auf den 3. Kalendertag seiner Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Arbeitsunfähigkeit mittwochs: die Bescheinigung muss bei einer 6-Tage-Woche bis samstags und bei einer 5-Tage-Woche bis montags vorgelegt werden). Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz aber auch schon früher, z. B. am ersten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
http://www.vnr.de/glossar/pages/Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.html
-
1Antwort von
oleandraoleandra
Irgendwie muß "krankmelden" bei euch ja geregelt sein. Muß die Krankmeldung am ersten oder spätestens am dritten Tag vorliegen? Wie dem auch sei: Urlaub muß VOR Urlaubsantritt beim diestlich Vorgesetzen beantragt UND genehmigt werden. Wo kämen wir hin, wenn jeder nach Lust und Laune mal daheim bleibt - ohne Absprachen mit Kollegen und Vorgesetzten und dann nachträglich Urlaub einreichen würde.
-
-
1Antwort von
PestopappaPestopappa
Nein. Info an den Chef und das solls gewesen sein... Einen Tag kann man ohne Zettel fehlen. Für eine Begründung müsste ich sowohl deinen AV lesen und überhaupt nochmal nachlesen... Bin mir aber sehr sicher...
-
1Antwort von
pippi60pippi60
Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Manche wollen vom ersten Tag an eine Krankschreibung, manche ab drittem Tag. Im Zweifelsfall kann Dir sogar ein Fehltag angerechnet werden.
Kommentar von
nordinordi genau. DH
-
0Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Oft ist es so, dass Angestellte erst ab dem dritten Tag eine AUB bringen müssen, Gewerbliche AN dagegen ab dem ersten Tag!
-
0Antwort von
NibelheimNibelheim
Im Westen meist kulante Regelung, im Osten ein Tag Urlaub.
Kommentar von
bitmapbitmap Ich bin eigentlich ein zur Höflichkeit erzogener Mensch, aber bei der Antwort kann ich nur eins dazu sagen: Das ist Quatsch, was du schreibst.
Kommentar von
NibelheimNibelheim Sind meine Erfahrungen aus eigenem Erleben bzw. Gesprächen. Erhebt natürlich keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Wie übrigens fast garnichts bei GF.
-
-
0Antwort von
Ricadra Die ersten zwei Tage darfst Du auch ohne Krankmeldung krank sein. Erst ab dem dritten mußt Du nen gelben Schein einreichen. Kein Kündigungsgrund, keine Urlaubstag Opferung :o)
Kommentar von
DiscoopaDiscoopa Da habe ich aber Zweifel ob das so stimmt.
Kommentar von
bitmapbitmap Die gesetzliche Regelung kannst du in meinem link ja nachlesen.
''so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag''
Da wurde ungenau formuliert. Das Gesetz spricht nicht von ''Werktag'', sondern von ''Arbeitstag'' und meint damit den nächsten Tag an dem in der Firma gearbeitet wird.