Ich war einen Tag krank bin aber nicht zum Arzt gegangen, muß ich nun für diesen Tag Urlaub eintragen oder nicht. In meinem Betrieb gibt es keine Arbeitsverträge, d.h. es greift der gesetztliche. Finde leider nichts über diese Regelung.

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Manche wollen vom ersten Tag an eine Krankschreibung, manche ab drittem Tag. Im Zweifelsfall kann Dir sogar ein Fehltag angerechnet werden.

Nein. Info an den Chef und das solls gewesen sein... Einen Tag kann man ohne Zettel fehlen. Für eine Begründung müsste ich sowohl deinen AV lesen und überhaupt nochmal nachlesen... Bin mir aber sehr sicher...

Irgendwie muß "krankmelden" bei euch ja geregelt sein. Muß die Krankmeldung am ersten oder spätestens am dritten Tag vorliegen? Wie dem auch sei: Urlaub muß VOR Urlaubsantritt beim diestlich Vorgesetzen beantragt UND genehmigt werden. Wo kämen wir hin, wenn jeder nach Lust und Laune mal daheim bleibt - ohne Absprachen mit Kollegen und Vorgesetzten und dann nachträglich Urlaub einreichen würde.
lle Arbeitnehmer sind im Falle der Erkrankung verpflichtet, unverzüglich den Arbeitgeber (normalerweise bis 11 Uhr) von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen. Der Arbeitnehmer muss nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und zwar bis zu dem, auf den 3. Kalendertag seiner Arbeitsunfähigkeit folgenden Arbeitstag (z. B. Beginn der Arbeitsunfähigkeit mittwochs: die Bescheinigung muss bei einer 6-Tage-Woche bis samstags und bei einer 5-Tage-Woche bis montags vorgelegt werden). Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer nach § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz aber auch schon früher, z. B. am ersten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
http://www.vnr.de/glossar/pages/Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung.html
bitmap am 14. Mai 2008 22:12 ''so verlängert sich die Abgabefrist bis zum darauffolgenden Werktag''
Da wurde ungenau formuliert. Das Gesetz spricht nicht von ''Werktag'', sondern von ''Arbeitstag'' und meint damit den nächsten Tag an dem in der Firma gearbeitet wird.

Die gesetzliche Regelung dazu steht hier http://kuerzer.de/GvhZ3jDpJ
Die ersten zwei Tage darfst Du auch ohne Krankmeldung krank sein. Erst ab dem dritten mußt Du nen gelben Schein einreichen. Kein Kündigungsgrund, keine Urlaubstag Opferung :o)

Im Westen meist kulante Regelung, im Osten ein Tag Urlaub.
bitmap am 14. Mai 2008 22:57 Ich bin eigentlich ein zur Höflichkeit erzogener Mensch, aber bei der Antwort kann ich nur eins dazu sagen: Das ist Quatsch, was du schreibst.
Nibelheim am 16. Mai 2008 08:36 Sind meine Erfahrungen aus eigenem Erleben bzw. Gesprächen. Erhebt natürlich keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Wie übrigens fast garnichts bei GF.

Oft ist es so, dass Angestellte erst ab dem dritten Tag eine AUB bringen müssen, Gewerbliche AN dagegen ab dem ersten Tag!
genau. DH