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1 Taf freigestellt werden wenn z.b. Vater, Mutter, Bruder, Schwester stirbt???

Frage von Nefany Nefany

Hi

Ich hab gestern in der Firma von dem Betriebsrat gehört das ich Urlaub nehmen müsste wenn z.b. mein Vater, Mutter, Bruder, Schwester sterben würde.

Ist das Rechtens??

Letztens ist von meinem Kollegen die Mutter gestorben und er musste 1 Tag Urlaub nehmen sonst hätte er nicht frei bekommen.

Allerdings dachte ich es gibt ein Gesetz dafür das man 1 Tag oder so freigestellt wird oder irre ich mich da???

Kann mir da jemand bitte weiterhelfen??

Am besten mit Anhang von Paragraphen. Habe zwar schon selbst gesucht aber finde irgendwie nichts.

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Antworten (9)

  • 5
    Antwort von tergenna tergenna

    Sonderurlaub bei Todesfall, Hochzeit oder Geburt Der Sonderurlaub ist nicht im Urlaubsgesetz geregelt, sondern im BGB (§ 616). Aufgrund einer bestimmten Situation kann es Arbeitnehmern nicht zumutbar sein, bei Abwägung beiderseitiger Interessen, die Arbeitsleistung zu erbringen. Bei diesem Sachverhalt spricht man von der unverschuldeten Arbeitsverhinderung. Mögliche Umstände zur Freistellung können sein:

    • Eheschließung bzw. Heirat des Betreffenden

    • Geburt des eigenen Kindes

    • Tod, Sterbefall und schwere Erkrankung in der Familie

    • aber auch der Umzug bei Wohnungswechsel

    Diese Freistellungen sind in der Regel bezahlt und im Arbeitsvertrag aufgeführt. Gibt es andere gewichtige Gründe für Sonderurlaub, so kann dieser eventuell unbezahlt genommen werden, oder es muss ein Tag bezahlter Urlaub genommen werden. http://www.ulmato.de/urlaubsanspruch.asp

    Kommentar von tergenna tergennatergenna
    Kommentar von Nefany Nefany

    Super.... Danke für die Hilfe

  • 2
    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Wenn Verwandte ersten Grades sterben, bekommt man einen Tag frei, aber das wird nicht vom Urlaub abgezogen.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/616.html

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes
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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Sonderurlaub bzw.Freistellung von der Arbeit ist nicht gesetzlich geregelt sondern wird in der Regel in einem Tarifvertrag vereinbart.

    Den Inhalt des für dich gültigen Tarifvertrags sollte der Betriebsrat kennen.

    Wenn der BR aber sagt,dass du Urlaub nehmen musst,dann gibt es im Tarifvertrag keine entsprechende Regelung oder dein Arbeitgeber ist nicht im Tarifverband.

    Sieh mal in deinem Arbeitsvertrag nach,ob dort Bezug auf einen Tarifvertrag genommen wird.

    Kommentar von Nefany Nefany

    Hmmm... Wir haben keinen Tarifvertrag. Sorry ich habs vergessen zu schreiben. Im Vetrag steht auch nichts dazu.

    In den einem Link steht:

    Steht bei Ihnen nichts, gilt das Gesetz. Und das ist auch gut so. Sie haben nach § 616 bürgerliches Gesetzbuch einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Das kommt einem Sonderurlaub anlässlich des Todesfalls gleich.

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    Antwort von dirk1965 dirk1965

    Ich weis nicht genau welcher es ist aber soweit ich weis ist es im 616& oder 626& geregelt.

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    Antwort von Keks500 Keks500

    Kann Dir leider keine Paragrafen anhängen, aber es ist gesetzlich geregelt, dass im Todesfall der Eltern, Ehepartner und kinder dem Arbeitnehmer 1 oder sogar 2 Tage zustehen. Suche mal bei Google über Tarifverträge, bzw. Manteltarifvertrag.

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    Antwort von NorbertPeter NorbertPeter

    Ihr habt einen Tarifvertrag? Wenn ja, muss er aushängen für die MItarbeiter, da steht es auch nochmal...

    Kommentar von Nefany Nefany

    nein wir haben keinen Tarifvertrag

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    Antwort von pumi001 pumi001

    ja klar, das nennt sich dann sonderurlaub! der wird nicht auf den normalen urlaub angerechnet

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    Antwort von Kithara1 Kithara1

    in Österreich bekommt man frei, wenn die o.a. Personen abdanken...beim Ehepartner sind (glaube ich) sogar 2 Tage...(extra Urlaub musst du nicht nehmen...)

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