Da wir in Geschichte z.Z. die Zeit des Nationalsozialismus behandeln und uns heute eine Tonaufnahme über den H*tler-Putsch vorgespielt wurde, bei der auch besagte 1. Strophe vorkam, jedoch in ungefähr der Mitte angehalten wurde, schweifte auf Ende der Stunde das Thema auf das "Lied der Deutschen" ab. Unsere Lehrerin, die nebenbei auch Sozialkunde unterrichtet, sagte uns, das Lied wäre zu diesem Zeitpunkt abgebrochen worden, weil die 1. Strophe verboten sei.
Da ich jedoch vor einiger Zeit im Fernseh einen Bericht gesehen habe, in dem behauptet wurde, es sei legal, diese Strophe zu singen, und dies auch gelesen habe (fragt mich nicht wo :D), sagte ich ihr, dass es meiner Meinung nach erlaubt sei, diese Strophe öffentlich zu singen und sie keineswegs verboten sei.
Sie sagte jedoch, sie sei Sozialkundelehrerin und wisse, dass die 1. Strophe des Liedes ganz sicher verboten sei. Daraufhin habe ich mich im Internet etwas umgeschaut und folgende Seite gefunden: http://www.ipicture.de/nationalhymne/urteil-deutschlandlied.html . Laut dieses Beschlusses ist es ja erlaubt, das ganze Lied zu singen.
Meine Frage nun: Ist dieses Urteil (noch) aktuell oder hat meine Lehrerin recht (also gab es zwischenzeitlich eine Gesetzänderung oder so etwas?)?
Danke dir @chamallow für den „Stern“ – sei bitte aber sehr behutsam und bringe deiner Lehrerin ihren Irrtum schonend rüber.