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1. Strophe "Lied der Deutschen" verboten?

Frage von chamallow chamallow

Da wir in Geschichte z.Z. die Zeit des Nationalsozialismus behandeln und uns heute eine Tonaufnahme über den H*tler-Putsch vorgespielt wurde, bei der auch besagte 1. Strophe vorkam, jedoch in ungefähr der Mitte angehalten wurde, schweifte auf Ende der Stunde das Thema auf das "Lied der Deutschen" ab. Unsere Lehrerin, die nebenbei auch Sozialkunde unterrichtet, sagte uns, das Lied wäre zu diesem Zeitpunkt abgebrochen worden, weil die 1. Strophe verboten sei.

Da ich jedoch vor einiger Zeit im Fernseh einen Bericht gesehen habe, in dem behauptet wurde, es sei legal, diese Strophe zu singen, und dies auch gelesen habe (fragt mich nicht wo :D), sagte ich ihr, dass es meiner Meinung nach erlaubt sei, diese Strophe öffentlich zu singen und sie keineswegs verboten sei.

Sie sagte jedoch, sie sei Sozialkundelehrerin und wisse, dass die 1. Strophe des Liedes ganz sicher verboten sei. Daraufhin habe ich mich im Internet etwas umgeschaut und folgende Seite gefunden: http://www.ipicture.de/nationalhymne/urteil-deutschlandlied.html . Laut dieses Beschlusses ist es ja erlaubt, das ganze Lied zu singen.

Meine Frage nun: Ist dieses Urteil (noch) aktuell oder hat meine Lehrerin recht (also gab es zwischenzeitlich eine Gesetzänderung oder so etwas?)?

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    dein eingestelltes Urteil ist logischerweise auch weiterhin aktuell.

    Es gab auch keine Gesetzesänderung.

    Deine Sozialkundelehrerin möge sich doch mal bei Gelegenheit u.a. hier nachlesen; http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied - dort steht folgendes:

    Das Singen des Deutschlandlieds wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zwar von den Alliierten kurzzeitig verboten, doch das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe stellt keine strafbare oder verbotene Handlung dar;[13]

    [13] führt zu dem von dir eingestellten Urteil des AG Lüneburg

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Danke dir @chamallow für den „Stern“ – sei bitte aber sehr behutsam und bringe deiner Lehrerin ihren Irrtum schonend rüber.

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    Antwort von traumtochter traumtochter

    Wenn man sich die Grenzen heute anschaut, dann haut das ja alles nicht mehr hin.

  • 2
    Antwort von jochen1964 jochen1964

    Bei unserer Nationalhymne wird die erste Strophe deswegen nicht mehr gesungen, weil sie nicht mehr stimmt. Als Hoffmann von Fallersleben den Text geschrieben hat (1841), war Deutschland ja noch um einiges größer, als es heute der Fall ist. Die Musik stammt im übrigen von Joseph Haydn, der es als Kaiserlied 1797 komponiert hat.

    Hoffmann von Fallersleben hat den Text unter ganz anderen Voraussetzungen geschrieben, da war an der 3. Reich noch gar nicht zu denken.

    Hier kannst Du den Text nachlesen und auch etwas über die Entstehung, sowie die Bedeutung der einzelnen Strophen erfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied

  • 2
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Das Singen des Deutschlandlieds wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zwar von den Alliierten kurzzeitig verboten, doch das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe stellt keine strafbare oder verbotene Handlung dar;[13] allerdings spielt beziehungsweise singt man dann auch nicht die deutsche Nationalhymne.[14]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied

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    Antwort von dingdong21 dingdong21

    Nun laut Gesetz ist es NICHT verboten, dennoch würde ich davon absehen, da man sonst gleich als Nazi verschrien ist, verboten ist nur das Horst Wessel Lied.

  • 1
    Antwort von Josefka63 Josefka63

    Verboten ist das nirgends. Man hat sich lediglich auf den Text der 3. Strophe als Nationalhymne geeinigt.

  • 1
    Antwort von samatha samatha

    Du hast vollkommen recht. Da ist nix verboten.

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    Antwort von Aristotelis1 Aristotelis1

    ist legal, man sollte es nur nicht tun

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    Antwort von abibremer abibremer

    mal völlig abgesehen von rechtlichen gegebenheiten, finde ich die beschränkung auf die dritte strophe angesichts unserer geschichte und mit rücksicht auf unsere nachbarn völlig in ordnung. soweit mir bekannt ist hätte allerdings der name des dichters öfter mal den tatsächlichen gegebenheiten angepasst werden müssen. so hätte der herr mal zwischendurch "hoffmann von wolfsburg 37" heißen müssen.

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