1 Stromzähler 2 Parteien geht das?

13 Antworten

Wenn vertraglich hinsichtlich der Stromkosten nichts vereinbart wurde, müsst Ihr auch nichts zahlen.

Hier würde ich den Vermieter mal fragen, auf welche vertragliche Grundlage er sich stützt.

Wir haben auch keine Wohnungstür oder anderes das abschliessbar wäre d.h. jeder kann bei uns rein wann er will ist das rechtens??

Wenn vertraglich hierzu nichts vereinbart wurde, besteht auch kein Anspruch.

Da es sich hierbei offensichtlich um ein Zweifamilienhaus handelt, welches auch der Vermieter bewohnt, wäre ich mit Forderungen im Übrigen vorsichtig.

Der Vermieter kann Euch jederzeit und grundlos nach § 573a BGB kündigen.

Wenn das so vereinbart war, sollte im Mietvertrag stehen, ist das korrekt. Genauso das mit der Wohnungstür. Du/ihr habt die Wohnung ja so angemietet, also kann man später daraus auch keine Forderung stellen.

Redet halt mit dem Vermieter, ob er den Einbau einer Türe veranlassen würde, evtl. mit Beteiligung. Wenn es bauseits überhaupt geht.

Wir wohnen in einem 2Fam. Haus und es gibt nur einen Stromzähler jetzt verlangt mein Vermieter der unten wohnt die Hälfte der jahresendabbrechnung darf er das?

Kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wir haben auch keine Wohnungstür oder anderes das abschliessbar wäre d.h. jeder kann bei uns rein wann er will ist das rechtens??

Das war doch bei Vertragsabschluss bestimmt bekannt, ist also rechtens.

Wohnen wir auch. Dann wurde ein zweiter Zähler angebracht ist ja kein Problem. Und nein er darf nicht einfach in eure Wohnung. Das darf er wenn er sich angemeldet hat und ihr zu Hause seid.

Das kommt auf deinen Mietvertrag an, wie das dort niedergeschrieben ist. Du musst mal deinen Vertrag lesen. Ansonsten muss er die Stromrechnung zahlen, der Zähler geht ja auf seinen Namen.

Dort steht nichts zu diesem Thema 

@biskdecococo

Was steht denn zum Thema Betriebskosten im MV?