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1 % Regelung bei 2 Betriebsfahrzeugen

Frage von chauffeur chauffeur

Ich lebe in meinem Haushalt allein und habe einen geleisten Pkw, den ich mit dem berüchtigten 1% versteuere. Eigentlich wollte ich ein zweites Auto für den Betrieb anschaffen, laut schriftlicher Mitteilung de FA soll ich beide mit 1 % versteuern. Mir erscheint das unlogisch, da ich ja nur ein Auto privat nutzen kann.

Danke für Eure Hilfe

Chauffeur

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Antworten (5)

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    Antwort von harry5262 harry5262

    Für dich als Alleinstehender kann nur 1 mal 1% versteuert werden. Wenn du andere Haushaltszugehörige hast, die kein eigenes Kfz haben wird für jeden der einen Führerschein hat 1% gerechnet. Voraussetzung entsprechende Anzahl von Autos sind vorhanden. Also es kann auch für die Ehefrau, Sohn oder Tochter (oder beides ) mit 1% versteuert werden.

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    Antwort von antola61 antola61

    Wenn der 2. Wagen vielleicht so ausgestattet ist (z.B.Lieferwagen), daß er plausibel nur für den Betrieb genutzt wird, dann braucht man keine Priavtnutzung zu versteuern. Ich weiß ja nicht welcher Art dein Betrieb ist... aber erkundige dich mal beim Finanzamt, es gibt bestimmte Wagen, da ist kein weiterer Nachweis nötig - sie werden als reine Betriebsfahrzeuge anerkannt.

    Kommentar von antola61 antola61antola61

    ...also es mus natürlich schon irgendwie plausibel sein: z.B. ein Architekt könnte einen VW-Caddy als Baustellenfahrzeug nehmen...

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    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    wenn niemand anderes (zB Ehefrau, Kinder) das Fahrzeug nutzen kann, dann ist die 1% Regelung vom teuersten Fahrzeug zu entrichen...

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Bei 2 Firmenfahrzeugen kann man meiner Meinung nach begründen, dass man nur einen auch Privat nutzt.

    Das wär z.B. so wenn der Chef den Firmenwagen auch privat fährt und ein weiterer PKW für den Arbeiter vorgesehen ist, damit er zu den Kunden fahren kann. Der Arbeiter fährt nach der Firma seinen Privatwagen.

    Letztendlich braucht man eh keine 1%-Regelung anwenden wenn man ein Fahrtenbuch führt und seine Fahrten in Privat und Geschäftlich aufschlüsseln kann.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Frag mal bei http://www.recht.de -> Foren -> Steuerrecht.

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