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1% Regelung: Absenkung Bruttolistenpreis möglich?

Frage von skaktus skaktus

Bei meinem Firmenwagen versteure ich den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regel. Da diese 1% vom Bruttolistenpreis berechnet werden, frage ich mich, ob es möglich ist, diesen abzusenken - die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller sind mitterweile ja auch nur mehr marginal. Ein individuelles Händerangebot, dass XX% unter der unverbindlichen Preisempfehlung liegt, wird wohl nicht als Grundlage diesen können, oder? Wie verhält es sich, wenn ich beispielsweise einen EU-Wagen hole? Vielen Dank.

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Antworten (3)

  • 2
    Antwort von collo collo

    nein, das funktioniert alles nicht. Der Bruttolistenpreis bleibt maßgebend, egal was der Wagen gekostet hat. Hier gilt auch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Es soll nicht angehen, dass einer weniger Steuern zahlt weil er Beziehungen, Glück oder sonst was hat. Es hilft nur ein Fahrtenbuch zu führen, aber das muß peinlich genau alle Bedingungen erfüllen.

    Kommentar von skaktus skaktus

    Danke auch fuer Ihre Sicht der Dinge: Nur was hat ein Firmenwagen mit "Glück, Beziehungen oder sonst was" zu tun? Heute wohl schon eher eine Normalität. Gerade den Gleichbehandlungsgrundsatz habe ich eben dahingehend interpretiert, dass es m. E. keine Gleichbehandlung ist, wenn "Mondpreise", die kein Käufer zahlt, Grundlage sind. Aber gut, die Fakten stehen ja oben im Link und wie es da auch heißt, werden und könnten potentiell einzelne Posten des Sonderzubehörs abgezogen werden.

    Kommentar von collo collocollo

    ich gebe dir ja recht, ich war selbst mal betroffen. Was ich geschrieben habe ist die Sicht vom Fiskus. Alles andere würde weniger Steuereinnahmen bedeuten und daran hat der Staat leider kein Interesse.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Ja, so ist es leider. Korrekte Antwort - DH

  • 0
    Antwort von mariechen01 mariechen01

    Evtl kann dir die Schwacke-Liste weiterhelfen!

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