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1 Punkt in der Probezeit schlimm?

Frage von GrandEos GrandEos

Hey,

habe seid kurzem mein Führerschein und Auto, da ich noch kein Anwohnerparkausweiss habe habe ich auf der straße wo ich wohne Geparkt und kein Parkschein gezogen, wusste allerdings nicht dass ich da einen brauche.

Hatte heute morgen dann ein knöllchen dran, und zudem ein Zettel wo draufstand "Sie haben mit einem Kraftfahrzeug trotz Verbotes zur Verminderungschädlicher Luftverunreinigung (Zeichen 270.1, 270.2 StV0) am Verkehr teilgenommen.

Das ist ja wegen der Feinstaubplakette, habe die auch schon, aber noch nicht drangemacht weil die alte Plakette bei dem Wetter nicht abzubekommen ist -.-

Habe im Internet gelesen dass man dafür 40 Euro zahlen muss und 1 Punkt in Flensburg bekommt.

Meine Frage an Euch: Muss ich jetzt ein Aufbauseminar machen ? Wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert? Wenn ja habe ich iwelche möglichkeiten dem zu entgehen? Ich meine ich habe ja die Plakette und konnte die andere noch nicht abmachen...

Danke schonmal

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Das ist ein sogenannter B-Verstoß (Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen), der allein ist nicht weiter schlimm.

    Erst bei einem weiteren B-Verstoß oder einen A-Verstoß kommen probeizeitrelevante Maßnahmen auf dich zu.

     

    Was unter einen A-Verstoß und was unter einen B-Verstoß fällt findest du hier:

    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12_117.html

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    Antwort von tradaix tradaix

    Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

    ● Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,

    ● Überfahren einer roten Ampel,

    ● falsches Überholen,

    ● Vorfahrtverletzungen,

    ● Alkohol am Steuer, egal welche Menge (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)

    http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Wenn die Plakette nicht angebracht ist wird das genauso bestraft als hättest Du keine.

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