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1 Montat Fahrverbot - kann ich mir aussuchen wann?

Frage von NadineBechtelt NadineBechtelt

Hallo zusammen,

ich wurde auf der Autobahn geblitzt und habe bereits über den Bußgeldrechner erfahren, dass es außer der Geldstrafe und 3 Punkten auch noch 1 Monat Fahrverbot gibt. Dumm nur, dass ich auf mein Auto angewisen bin :-(
Kann ich mir denn wenigstens aussuchen, wann ich den Führerschein für diese Zeit abgebe oder wie sieht es hier aus? Den Bußgeldbescheid selbst habe ich noch gar nicht, der muss erst neu ausgefüllt und dann an mich geschickt werden, da das Auto nicht auf mich lief.

Hoffe, ihr könnt mir helfen oder wart vielleicht schon in ähnlicher Situation...
VG Nadine

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Jan1969 Jan1969

    Der Februar nutzt allerdings doch was, denn da sind es nur 28 Tage. Der Monat ist genau einen Monat später um, ich gebe am 01.Februar ab und darf ab 01. März wieder fahren.

    Im übrigen kann man mit der Bußgeldstelle sprechen und wenn der Führerschein beruflich notwendig ist, kann man beim ersten Mal an der Abgabe eventuell vorbei kommen, indem man (abhängig vom Gehalt) das 2 oder 3 fache der Strafe bezahlt. Dies geht aber nur beim ersten Mal wo man den Führerschein abgeben muss. Eventuell benötigst Du dazu eine Bescheinigung des Arbeitgebers das der Führerschein für die Ausübung des Berufs wichtig ist.

    Ich hoffe das hilft dir weiter.

    Alles Liebe, Jan

  • 4
    Antwort von maiki01 maiki01

    Du hast eine gewisse Frist, in der Du den Lappen abgeben musst.

    Viele machen das, wenn es geht, in der Zeit, wo sie 2 oder 3 Wochen in Urlaub sind.

  • 4
    Antwort von Coladose1 Coladose1

    Du kannst dir aussuchen, wann du den Führerschein abgibst. Allerdings geht das nur in einem bestimmten zeitlichen Rahmen. Genau Infos erhälst du mit dem Bußgeldbescheid, der dir zugeschickt wird.

  • 3
    Antwort von jospe jospe

    habe im bekanntenkreis einen ähnlichen fall mitbekommen. der konnte sich es aussuchen mit dem fahrverbot.

  • 1
    Antwort von serdarus serdarus

    Also wenn du eine Kfz Rechtschutzversicherung hast dann würde ich erstmal vom Anwalt einen Einspruch einlegen lassen. Der Anwalt prüft alle Fakten (wie Foto, Gerätschaft und andere Formsachen) Wenn alles ok ist dann kann der Anwalt den Einspruch zurückziehen und dann wird die Sache Rechtskräftig und dann muss du denn Schein vielleicht tatsächlich abgeben. Es gab sehr viele fälle wo die Sache wg. nichtigkeiten fallen lassen worden ist . Also sollte man nicht jeden Punkt nicht einfach so hinnehmen. So mache ich es!

  • 1
    Antwort von elenore elenore

    Du kannst den Beginn des Fahrverbotes innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft aussuchen.

  • 1
    Antwort von waldmann59 waldmann59

    ja, such aus, nimm den februar mit 28 tagen und mach urlaub im flugzeug oder mit der bahn, dann merkst dus garnicht,

    Kommentar von GiuliaG GiuliaGGiuliaG

    Schlaumeier, die sagen dir schon wann der Monat um ist und ein Monat hat im Durchschnitt nun mal 30 Tage. Also nuetzt dir der Februar auch nichts.

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