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1 Monat Fahrverbot - jedoch wird der PKW täglich für Dienstfahrten benötigt

gefragt von lebenplus am 09.03.2008 um 9:17 Uhr

1 km zu viel (90 zwischendurch 60 und wieder 90 übersehen= Sonntagsvormittag...nicht im Dienst..)und nun soll der Führerschein innerhalb von 4 Monaten an die Verwaltung geschickt werden, wo es passiert ist. Da die Stelle neu ist (seit mitte Februar) besteht in nächster Zeit nur wenige Tage Urlaubsanspruch. Habe ich Chancen auf Einspruch und reicht der Arbeitsvertrag, da ich nicht möchte, dass mein Chef davon erfährt(...).


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Liebe/r Lebenplus, Liebe Antwortende,

gutefrage.net ist eine Ratgeberplattform, auf der sachlicher Rat ausgetauscht wird. Es ist kein Forum, in dem Meinungen und Wertungen zum Thema diskutiert werden. So ein Fehler ist schnell passiert und könnte in dem Fall weitreichende Folgen haben: kein Grund für den erhobenen Zeigefinger oder Schadenfreude, sondern hier sind ernsthafte Vorschläge gefragt. Trotz allem Ärger solltet Ihr aber unbedingt auf Respekt und Höflichkeit untereinander achten, die Beiträge werden sonst gelöscht.

Schöne Grüße

Paula vom gutefrage.net-Support

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. März 2008 09:24
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Zuerst einmal: Es war nicht EIN Kilometer zuviel, sondern einundvierzig!

Wenn Du keinen Urlaub nehmen willst, kannst Du möglicherweise erreichen, daß unter Erhöhung des Bußgeldes auf ein Fahrverbot verzichtet wird. Nimm Dir einen Anwalt: Der Einspruch sollte sachgerecht begründet sein.

(Und wenn Du das mit dem EINEN Kilometer zuviel vorträgst, kannst Du die Sache gleich vergessen.)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 9. März 2008 09:51

Hm, wenn ich mir Deine Kommentare anschaue, sollte ich besser noch erwähnen, daß mein Rat nur funktioniert, wenn Du ansonsten ein unbeschriebenes Blatt bist und in der Verhandlung eine gewisse Einsichtsfähigkeit zeigst.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 11:59

unbeschriebener geht es nicht...23 Jahre unfallfrei und nur 2 mal 15km zuviel- ich bin einsichtig, jedoch wütend über mich selber! Ich möchte hier nicht wie ein Kind von seinen Eltern moralisiert werden-deshalb meine Kommentare!!!

Kommentar von Rolfe am 11. März 2008 00:26

Wenn Du wirklich so unbeschrieben bist, hast Du alle Chancen, Dir den Verzicht auf das Fahrverbot durch Verdoppelung des Bussgeldes erkaufen zu können - wie es WolfRichter schon geschrieben hat und wie es gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen ist.


emjay
beantwortet von emjay am 9. März 2008 09:19
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Nicht 1km zuviel sondern 40 zuviel. Dafür habe ich kein Verständnis.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 09:20

Denn sei doch still!!

Kommentar von Cda1ebcd672fa331ea5c94aa5308a1f4smallredbulldrinker am 9. März 2008 09:21

Eben, es sind mehr als 1 km/h zu viel!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 9. März 2008 09:23

@lebenplus: Du sprichst das Forum an und ich sage meine Meinung - so einfach ist das. Wenn du Leute suchst, die jetzt Mitleid haben sollen, dann geh zu deiner Mutter und wein dich da aus.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 12:20

Das geht leider nicht!


filmfacts
beantwortet von filmfacts am 9. März 2008 09:22
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Dumm gelaufen, aber die Regeln sind dazu da, sich daran zu halten. Geschwindigkeitsbegrenzungen haben in aller Regel einen Grund und nur weil man eine Strecke kennt, darf man nicht nicht mehr auf die Schilder achten. Pech gehabt.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 09:27

Auch diese Antwort, kannst Du Dir an den Hut stecken - sie hilft mir nicht in meiner Lebenssituation weiter - ich suche einen Rat für einen relativ positiven Ausweg und keine noch größere Katastrophe...spart Euch doch solche Frasen...

Kommentar von Cda1ebcd672fa331ea5c94aa5308a1f4smallredbulldrinker am 9. März 2008 09:30

DU, DU hast dich falsch verhalten, nicht wir! Und jetzt musst DU dafür gerade stehen! Wir können nichts dafür, wenn DU Mist gebaut hast, aus eigener Schusseligkeit!

Kommentar von 37190fc64b634572c7065a441248e728smallfilmfacts am 9. März 2008 10:04

Phrasen ... sind es allerdings trotzdem nicht. Du hast einen Fehler gemacht und wunderst Dich über die Folgen. Du stellst hier eine Frage und wunderst Dich über die Antworten. Ist Dir nicht bekannt, dass es auf Aktionen auch Reaktionen gibt und dass die nicht immer so ausfallen, wie Du Dir das denkst? Willkommen im Leben - wenn Dir das zu früh ist, dann geh wieder in den Sandkasten.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 12:13

Es geht nicht um Reaktionen - es geht um einen sachlichen Rat und den vermisse ich bei einigen hier sehr!


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 9. März 2008 09:19
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Nö, ein Arbeitsvertrag ist doch kein Freibrief für zu schnelles fahren? Wo kämen wir denn da hin? Pass beim nächsten mal besser auf! Selbst Schuld!

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 09:25

Warum antworten eigentlich hier immer Menschen, die besser still sein sollten...Arbeitsvertrag als Beweis, dass man/frau den Schein für die tägl. Arbeit benötigt, um Einspruch dagegen zu erheben. Angekommen??

Kommentar von Cda1ebcd672fa331ea5c94aa5308a1f4smallredbulldrinker am 9. März 2008 09:26

Du willst es trotzdem als Freibrief zum zu schnellen Fahren haben! Wenn du den Führerschein brauchst, dann musst du selbst drauf achten ihn nicht durch ungeschicktes Verhalten zu verlieren!

Kommentar von E267ae81bef1fdcaf4549075e2a00969smallpooky am 9. März 2008 09:30

@lebensplus: Denk' mal nach, nach Deiner Auffassung würde kein Berufsfahrer wie Taxifahrer oder LKW-Fahrer ein Fahrverbot bekommen.

Davon abgesehen: wenn Du 41 km/h zu schnell warst, sind es selbst bei den von Dir geschilderten streckenweise gültigen 90 km/h, von denen Du offensichtlich ausgegangen bist, immer noch elf km/h zuviel.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. März 2008 09:54
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Es ist sogar ausdrücklich so, daß ein berufliches Interesse keine Ausrede sein soll. Die ganzen Fernfahrer, die ja immer schneller fahren, als erlaubt (fahren meistens über 100, obwohl sie nur 80 dürfen und geben noch Lichthupe und überholen mich, wenn ich mich auf der rechten Spur an die Höchstgeschwindigkeit halte), haben ja auch ihren Beruf als Standartausrede, daß sie ihren Auftrag erfüllen müssen. Und deshalb kennt da die Polizei auch keine Gnade, denn wenn sie so etwas grundsätzlich nicht duldet, und auch keine Ausnahmen macht, erleidet keiner einen Nachteil, der sich an die Verkehrregeln hält, nur weil ein anderer verbotener Weise zu schnell fährt.
Aber das nur mal am Rande, zu deinem Problem. Du bist, wenn ich dich richtig verstehe, einen Kilometer lang zu schnell gefahren und mußt daher den Führerschein für eine Weile abgeben. Da wirst du dich nicht vor drücken können. Und ich kenne zwar ein paar gute Ausreden, die oftmals wirken, werde sie dir aber nicht nennen, weil du schon dafür gerade stehen mußt. Aber ich kann dir einen Tip geben: Wenn man den Führerschein nur für eine Weile abgeben soll. Also wenn er nicht eingezogen wird, weil du Fahruntüchtig bist, sondern nur die Tat geahndet werden soll, kannst du ggf. den Zeitraum festlegen, wann du ihn abgibst. Wenn es berufliche Gründe gibt, wird das eigentlich häufig ermöglicht. Das solltest du aber umgehend mit dieser Behörde klären. Einen Anspruch hast du nicht darauf. Ansonsten mit dem Arbeitgeber klären, ob du nicht doch Urlaub nehmen kannst, bis du den Führerschein wieder hast, was natürlich die Probezeit dem entsprechend verlängern würde. Ansonsten wird dir nichts anderes übrig bleiben, als für die Dienstfahrten ein Taxi zu nehmen. Die kosten trägst du natürlich selbst. Werden vielleicht höher sein, als das, was du überhaupt damit verdienst, aber dafür behälst du deinen Job.



tradaix
beantwortet von tradaix am 9. März 2008 10:15
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Wer gegen Regeln verstösst muss mit Sanktionen rechnen.

Wie Du Deine Arbeitsstelle erreichst, ist allein Dein Problem. Es gibt diverse Möglichkeiten beim Entzug der Fahrerlaubnis: Zu Fuss, mit dem Fahrrad bishin zu öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, Taxi). Erkundige Dich nach einer Mitfahrgelegenheit bei Arbeitskollegen.

Mit den (Dienst-)Fahrten ist es in der nächsten Zeit nichts mehr. Offenbare Deine Situation dem Vorgesetzten, vielleicht ist er kulant und setzt Dich andersweitig ein. Sollte ein Führerschein arbeitsvertraglich notwendig sein, so kann Dir sogar eine fristlose Kündigung drohen und jedes Arbeitsgericht wird dem Arbeitgeber Recht geben.

PS: Ich kannte Berufskraftfahrer (LKW), die trotz Führerscheinsperre fuhren. Bei der nächsten Kontrolle oder einen - noch nicht einmal selbst verschuldeten - Unfall flog die Sache auf. Seitdem zieht das Unternehmen halbjährlich eine Führerscheinkopie für die Personalakte.


regideur
beantwortet von regideur am 9. März 2008 09:51
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Es soll ja Leute geben die meinen die Straße wäre nur für sie alleine da und haben ein Auto mit eingebauter Vorfahrt. Wer mit über 50% zu schnell fährt ist doch selber schuld. Sicher kann das auch einmal passieren aber Lehrgeld ist nun einmal teuer. Mit einem Monat Fahrverbot bist Du meiner Meinung nach sehr billig davon gekommen. Was auch der ein oder andere Europäische Vergleich zeigen dürfte. Der Rat von WolfRichter ist wie immer gut. Ich habe aber den Eindruck das Du gar keine wirklichen Ratschläge suchst. So wie Du Dich hier gibst solltest Du eine MPU in betracht ziehen. Ich weiß nicht ob man das vorbeugend machen kann aber brauchen könntest Du sie in nächster Zeit bestimmt da Du offensichtlich nicht aus Deinen Fehlern lernen möchtest.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 9. März 2008 10:11

eine MPU ist unnötig, da er nur 1 Monat Fahrverbot hat und nur 3 Punkte

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. März 2008 11:19

Eine MPU muss er sicher noch nicht machen! So hatte ich das auch nicht gemeint. Es ist eine Empfehlung von mir gewesen auch mit einem erhobenen Zeigefinger was eventuell noch auf ihn zukommen könnte wenn er seine Haltung nicht ändert.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 12:18

Natürlich möchte ich aus meinen Fehlern lernen...wäre schön blöd, wenn ich so weiter fahren würde...


anonym
beantwortet von Rubia am 9. März 2008 10:46
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Ich glaube, es gibt doch die Möglichkeit zu bestimmen wann man den Führerschein abgegeben kann. Frag doch einfach mal nach ob der Zeitpunkt selbst bestimmt werden kann...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. März 2008 09:19
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Es ist unter Umständen auch möglich, ungefähr die doppelte Geldstrafe zu zahlen. Ich würde Einspruch erheben. Und, viel Glück dabei!


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 9. März 2008 09:43
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Da wirst Du wohl unbezahlten Urlaub nehmen müssen.

Ich fahre auch gerne mal etwas zu schnell, muss dann aber auch damit rechnen dafür gerade zu stehen.

Meist sind nicht ohne Grund irgendwo Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt. Meist muß man nicht mal ein Schild sehen um zu sehen, das ein langsameres Tempo angebracht wäre.


dragon100
beantwortet von dragon100 am 9. März 2008 09:44
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Nimm den Bus!!


anonym
beantwortet von rsony am 9. März 2008 09:38
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ich habe ZEIT Sie zu fahren."Chauffeur". bitte melden. mail: Lycos@email.de

Habe 150 000 km Erfahrung.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 9. März 2008 09:58

Was zahlst Du? Ja, richtig gelesen! Denn @lebensplus will ja offensichtlich nicht für seine/ihre Heldentaten selbst gerade stehen.

Kommentar von lebenplus am 9. März 2008 12:06

Super, danke für Dein Angebot - aber im Kofferraum möchte ich nicht landen (...)!


talkletts
beantwortet von talkletts am 9. März 2008 10:05
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Guckst du hier: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/ da kannst du fragen. Tschüß und schönen Tag noch.


anonym
beantwortet von lebenplus am 9. März 2008 12:24
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DANKE AN ALLE DIE MIE DURCH IHRE KOMMENTARE MUT GEMACHT HABEN- IHR SEID DIE BESTEN-ALLES WIRD GUT-DA BIN ICH MIR SICHER!!


anonym
beantwortet von rsony am 9. März 2008 13:40
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"Super, danke für Dein Angebot - aber im Kofferraum möchte ich nicht landen"

Den Satz verstehe ich nicht (hat das Auto /Transporter keinen Beifahrersitz?) Wenn Sie nicht 4 Wochen Urlaub am Stück bekommen, ist mein Vorschlag doch gut !! und billig. mail siehe oben.



anonym
beantwortet von revilo0968 am 10. Juni 2008 16:49
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Mann Mann Mann, was tummeln sich denn hier für arme Wichte?!? Da stellt einer eine ganz normale Frage und der "deutsche Wichtigtuer" kommt aus seinem Gebüsch geschossen. Hauptsache man kann mal im anonymen Internet aus seinem langweiligen und sehr bescheidenen Leben entfliehen und es anderen "mal so richtig geben." Wenn ich das schon lese, selbst schuld kein Mitleid usw., ja was zum Teufel macht Ihr hier????? Traut Ihr Euch nicht zu Hause bei Mama mal den Mund aufzumachen, oder seid Ihr im normalen Leben so arme Wichte, dass Ihr das hier kompensieren müßt? Unfassbar und armes Deutschland!


anonym
beantwortet von Merlin15011974 am 9. Juli 2008 21:29
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Hallo Lebenplus!

Also erst einmal folgendes: Ich bin in einer aehnlichen Situation und verstehe Diese ganzen Dummschwaetzer nicht - ich bin Fernfahrer von beruf,und wollte eigentlich nur meine Familie ernaehren,und meinen Job behalten. Doch habe ich mich dadurch hinreissen lassen Ueberstunden zu machen und meine Fahrzeit nicht immer korrekt eingehalten - wuerde ich heute allerdings machen - hi und da mal zu schnell und weg war der Lappen. Fuer ein ganzes Jahr. Nun habe ich beim KBA - und Der Behoerde meiner Stadt nachgefragt,ob es moeglich ist mir den Fuehrerschein wenigstens fuer Die Ausuebung meines Berufes zu erteilen. Die Antwort steht leider noch aus - das waere echt der Weg aus meiner Arbeitslosigkeit - da ich meinen Job dadurch verloren habe. Trotzdem sehe ich ein,ich war selbst schuld! Ich war dumm...doch wenn ein Mensch ein Einsehen hat,denke ich wird sich da niemand irgendwie querstellen,und eventuell es ermoeglichen. Schliesslich duerfen Sie Die Arbeitslosigkeit nicht noch foerdern! Vor allem wenn eine gesamte Existenz davon bedroht ist - da gibt es - soviel ich hoerte sogar ein Urteil darueber!!!

Liebe Gruesse Merlin


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