hallo ist es möglich seinen führerschein schon abzugeben obwohl dieser zur zeit aufgrund diebstahls erst beantragt wurde? also ich will mein fb jetzt schon antreten und nicht erst in 4 wochen bis der hier mit der post eintrifft ist das was zu machen oder muss ich wohl oder übel warten?
1 monat fahrverbot führerschein abhanden
Antworten (5)
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redelephantredelephant
Du musst bei der Führerscheinbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass du den Führerschein verloren hast, bzw. dass er dir gestohlen wurde. Daraufhin erhältst du eine Bescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung gehst du zur zuständigen Polizeiinspektion und sagst, dass du dein Fahrverbot antreten willst.
Das geht also.
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ginatilanginatilan
nein, das geht nicht.
du musst den FS abgeben oder einschicken, ohne FS geht das ja nicht.
sonst würde ja jeder seinen FS als gestohlen melden wenn er ein FV antreten soll
sollte es dein erstes FV innerhalb der letzten 2 Jahre sein kannst du auch noch 4 Monate warten bis zur Abgabe
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the96 reicht es nicht wenn man wenigstens die prüfbescheinigung oder so abgibt?
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ginatilanginatilan Nein
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isidorakatzeisidorakatze
Da musst du wohl oder übel warten, denn ohne Führerschein darf man kein Fahrzeug führeh und bei einer Kontrolle kannst du das nur nachweisen, wenn du den Führerschein vorzeigen kannst. Das lernt man eigentlich auch bei der Theorie in de Fahrschule -war bei mir zumindest so!!
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ginatilanginatilan Da musst du wohl oder übel warten, denn ohne Führerschein darf man kein Fahrzeug führeh
selbstverständlich darf man das!
nur ohne Fahrerlaubnis darf man das nicht
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isidorakatzeisidorakatze Mit dem Führerschein kannst du ja erst beweisen, dass du eine Fahrerlaubnis hast!
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ginatilanginatilan nö,
wenn du ohne FS unterwegs bist kostet es dich gerade einmal 10€
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isidorakatzeisidorakatze Ja genau, das ist eine Ordnungswidrigkeit und bei einer Kontrolle kann die Polizei verlangen, das er innerhalb von 5 Werktagen vorgelegt wird, kann ich das nicht wirds teurer.
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gonzo04 Nicht ganz. Mit dem Führerschein kann man gar nichts beweisen. Er besagt lediglich, daß der (legitime) Besitzer für die die eingetragenen Klassen die Erlaubnis besitzt (besaß) Alles andere (Entzug etc.) kann man von "Big Brother" erfahren. (gemeint ist natürlich der Computer.) Im übrigen ist es egal, ob gestohlen oder nicht. Das Fahrverbot kann man so , wie der Fragesteller meint, nicht umgehen. Wurde nur der Führerschein gestohlen ? ( Die Frage ist rein rhetorisch )
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NordseefanNordseefan
Warum fragst du nicht direkt mal nach? Das ist ein sehr spezieller Fall.
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397kg397kg
Hätte ich dir gerne verbindlich gesagt: aber frage das das zuständige Polizeirevier.
Nur dort bekommst du das verbindlich gesagt.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Fahrverbot95.php
dort genauer nachzulesen