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1 Monat Fahrverbot, darf man dann im Ausland Pkw fahren?

Frage von Lucky2011 Lucky2011

Wenn man in Deutschland ein Fahrverbot, z.B. 1.Monat für zu schnelles Fahren oder Mißachtung Rotlicht, und dann den Führerschein abgeben muss, darf ich dann in dieser Zeit im Ausland Pkw fahren??

Da ich ja weiterhin im Besitz einer Fahrerlaubnis bin und lediglich ein Fahrverbot in Deutschland erhalte!?! Demnach dürfte ich ja dann in Frankreich oder Österreich Pkw fahren, da ich in diesem Land kein Fahrverbot habe!?! Umgekehrt ist es ja uch so, wenn ich in Österreich 1 Monat Fahrverbot habe, darf ich ja trotzdem in Deutschland weiter Pkw fahren.

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Antworten (22)

  • 2
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von JotEs JotEs

    Auweia, das scheint ja eine schwierige Frage zu sein.

    .

    Folgendes gilt in Deutschland für eine Person, die eine ausländische Fahrerlaubnis nebst ebensolchem Führerschein hat (aus der Fahrerlaubnisverordnung):

    .

    § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

    (1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. (...)

    (2) Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein (...) nachzuweisen. (...)

    (3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,

    (...)

    4. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.

    .

    Ähnliche Vorschriften dürfte es auch in den anderen EU-Ländern geben.

    Ein Fahrverbot in dem Staate, der die Fahrerlaubnis erteilt hat, führt also dazu, dass die Berechtigung ein Kraftfahrzeug zu führen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht anerkannt wird. Damit liegt dort wie auch in Deutschland eine Straftat vor (in Deutschland: § 21 StVG, "Fahren ohne Fahrerlaubnis") und nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

    .

    Die Strafen (und hier meine ich echte Strafen, nicht nur Bußgelder!) hierfür sind schon in Deutschland unangenehm - ich weiß nicht (und möchte es schon gar nicht am eigenen Leibe erfahren müssen), wie die Strafen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten aussehen. Man hört ja immer, dass es diesbezüglich in Deutschland noch vergleichsweise recht "human" zugehen soll ...

  • 4
    Antwort von Grizou Grizou

    Welchen Führerschein willst du denn dann in Österreich bei einer Kontrolle vorzeigen, wenn du ihn in D abgegeben hast?

    Kommentar von koofenix koofenixkoofenix

    ein spanischer kollege von mir hatte ein FV für DE in seinem lappen eingetragen. in spanien durfte er aber.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    richtig!! ein Deutscher darf trotz Fahrverbot aus einem Ausland in BRD weiter fahren!! nur darf ich mit einem Fahrverbot aus BRD im Ausland fahren??

    Kommentar von Grizou GrizouGrizou

    Dann hatte er vermutlich einen spanischen Führerschein. Das ist etwas anderes. Aber wenn du einen deutschen führerschein hast und den in Deutschland abgeben musst, kannst du auch nicht im ausland fahren. (es sei denn, du hast für das land eine separate fahrerlaubnis, falls sowas überhaupt geht)

  • 3
    Antwort von Casper23 Casper23

    Nein, darfst du nicht!

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    Bauchgefühl oder weißt du es??

    Kommentar von Casper23 Casper23Casper23

    Bauchgefühl sagt auch nein. Aber überleg doch mal. Wenn du den Fleppen abgibst, ist er weg. Umsonst nehmen die dir den nicht weg. Du hast was falsch gemacht und bekommst dafür ein Fahrverbot. Und das gilt nunmal. Ob in Deutschland oder Timbuktu! Was willst du denn in A vorzeigen wenn die dich kontrollieren? "Entschuldigung, meinen Führerschein haben sie mir entzogen weil ich gegen das Gesetz verstoßen habe, aber ich dachte hier darf ich fahren?!"

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    ohne Führerschein fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, in BRD und im Ausland. Ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, nur die wurde ja in diesem Fall nicht entzogen!!?!

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Doch, darf man.

  • 2
    Antwort von koofenix koofenix

    fahrverbot ist kein führerscheinentzug. mit DE-Fahrverbot darfst du außer in DE überall fahren. ohne FS nirgends.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    ich habe auch so eine rechtliche Auffassung! Ich bin mir nur nicht 100% sicher!!

    Kommentar von Casper23 Casper23Casper23

    Bei meinem FAHRverbot wurde mir aber der FS weggenommen. Gibt es denn die erste Variante überhaupt, dass nur ein Verbot ausgesprochen wird?!

  • 1
    Antwort von onomant onomant

    Im Ausland darfst du fahren, aber

    Wer umgekehrt in Deutschland mit einem Fahrverbot belegt worden ist, stellt sich natürlich oft die Frage, ob er während dessen Dauer wenigstens im Ausland ans Steuer darf. Wegen der Möglichkeit den Antritt des Fahrverbotes als „Ersttäter“ innerhalb einer Viermonatsfrist selbst zu bestimmen legen sich viele Betroffene den Termin gerne in die Urlaubszeit.

    Zwar gilt das Fahrverbot tatsächlich nur für das deutsche Hoheitsgebiet. Wer aber plant das Urlaubsziel mit dem Mietwagen zu erkunden muss aber dennoch bedenken, dass er im Ausland kein Führerscheindokument wird vorlegen können. Im Straßenverkehrsgesetz ist nämlich festgelegt, dass bei Antritt des Fahrverbotes sämtliche Führscheindokumente in amtliche Verwahrung zu geben sind, was z.B. auch einen internationalen Führerschein mit einschließt.

    Abgesehen von der fehlenden Möglichkeit einen Mietwagen zu leihen, sollte man bedenken, dass in vielen Ländern die Nichtvorlage eines gültigen Führerscheindokumentes mit empfindlichen Geldbußen belegt wird. In Österreich kann sogar ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis drohen. In der Alpenrepublik gilt der Grundsatz, dass ausländische Fahrberechtigungen nicht anerkannt werden, wenn der Betroffen im Wohnsitzland keine Fahrzeuge führen darf.

    Aus diesen Gründen kann bei einem in Deutschland bestehenden Fahrverbot auch im Ausland vor dem Führen eines Kraftfahrzeuges nur gewarnt werden.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    Die Lösung der Frage kommen wir also näher! Rechtlich gesehen dürfte ich also fahren, nur die Gefahr der Kontrolle im Ausland besteht mit den Folgen: schmerzhaftes Bußgeld bis zu Einleitung eines Verfahrens wegen Fahren ohne, das jedoch nicht vorliegt! :-) Beispiel: meine rau fährt bis zur Grenze ab dann kann ich im Urlaub hinfahren wo ich will, da ich ja in BRD nur ein Fahrverbot habe und nicht im Ausland!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Zumindest in den EU-Mitgliedsländern darfst du NICHT fahren, wenn du in Deutschland einem Fahrverbot unterliegst. Tust du es dennoch, dann begehst du eine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

    Näheres dazu in meiner Antwort.

  • 1
    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Je nach Schwere der Verkehrsübertretung beläuft sich das Fahrverbot auf eine Dauer von einem bis zu drei Monaten.

    Es ist auf den öffentlichen Verkehrsgrund sowie das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik begrenzt.

    Trotz eines in Deutschland bestehenden Fahrverbots kann daher der/die Betroffenen im Ausland nach derzeit gültiger Rechtslage ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fahren.

    http://www.gerotax.de/infos/taxifahrer/fahrverbot.asp

    Kommentar von Casper23 Casper23Casper23

    Ohne Führerschein? Dürfte ich erfahren wo das stehen soll?

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    Sehr gute Antwort!!! Der Meinung bin ich nämlich auch!!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Ich auch.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Mißverständnis!

    Mein "Ich auch" bezieht sich selbstverständlich auf den Kommentar von "Casper23"

    .

    Die Antwort von "Reiner Unsinn" ist leider selbiges.

  • 1
    Antwort von Thassos Thassos

    Wenn du den Führerschein abgegeben hast, wie willst du dann im Ausland einen vorweisen?

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    nichts vorlegen aber trotzdem fahren :-), die rechtliche Seite ist das Problem der Frage, die OWi zahl ich doch gerne, 10 oder 20 Euro

    Kommentar von Thassos ThassosThassos

    ich meinte auch bei Kontrollen vorweisen, dann wird es noch teurer, die sind doch auch nicht blöd, Fahrverbot ist Fahrverbot!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Es ist nicht nur eine OWi sondern wie in Deutschland eine waschechte Straftat ("Fahren ohne Fahrerluabnis").

  • 1
    Antwort von Lissa Lissa

    Ohne Führerschein darfst du nirgends fahren.

    Und für die Zeit des Fahrverbots musst du ihn abgeben.

  • 1
    Antwort von Comstock Comstock

    Willst du im Ausland ohne Führerschein fahren? Dann kannst du das auch hier.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    ohne Führerschein fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, in BRD und im Ausland. Ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, nur die wurde ja in diesem Fall nicht entzogen

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Das ist auch nicht erforderlich. Sobald du als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in Deutschland einem Fahrverbot unterliegst, darfst du die Fahrerlaubnis auch in den EU-Mitgliedsstaaten nicht nutzen. Tust du es dennoch, begehst du eine Strafat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

  • 0
    Antwort von minodeniz minodeniz

    wieso kopiere ich mir nicht einfach den führerschein vor abgabe?dann hab ich doch etwas was ich vorweisen kann:)

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    Antwort von siggibayr siggibayr

    Du darfst nur dann im Ausland ein Kfz führen, wenn du im Besitz der Fahrerlaubnis bist. Diesen Besitz musst du durch Aushändigen des Führerscheins nachweisen. Da der Führerschein aber bei der Behörde hinterlegt ist, kannst du den Nachweis nicht führen. Du fährst also im Ausland ohne Fahrerlaubnis, obwohl du in Deutschland noch im Besitz dieser wärst! Umgekehrt: in Österreich ein Fahrverbot, du bist aber weiterhin im Besitz des Führerscheins, dann darfst du in allen Ländern der Welt fahren, nur in Österreich nicht. Das Fahrverbot aus Österreich kann auf deinem Kartenführerschein vermerkt werden (im Papierbereich), hat aber in Deutschland keine Wirkung. Erhält ein Österreicher in Deutschland ein Fahrverbot, so wird dieses ebenfalls im Kartenführerschein eingetragen. Durch diesen Eintrag wird rechtlich aberkannt, in Deutschland ein Kfz zu führen. Nach der Grenze kann ein Fahrerwechsel dann aber nicht beanstandet werden, da das Verbot nur in Deutschland gilt.

  • 0
    Antwort von graudwaschl graudwaschl

    Also viele Kommentare von den unzähligen Hobbypolizisten sind hier für die Fische. Es geht hier doch nicht um Moral und 'weil es so ist musst du das brav machen und das Auto stehen lassen'... Sondern: Kontrolliert die ausländische Polizei bei einer Routinekontrolle, bei der man keinen Schein herzeigen kann (weil abgegeben), ob hier ein Fahrverbot besteht oder zahlt man da einfach die Gebühr fürs 'Vergessen' und die Sache ist gegessen?

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    Antwort von opague1 opague1

    Erspar Dir alle möglichen Problene --und laß die Kiste mal 4 Wochen stehn ... Es wird Dich nicht unbringen Das Fahrverbot soll ja eine " Erziehungsmaßnahme " sein ! Kann man nicht fröhlich im Ausland unwirksam machen ...

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    Antwort von andreas124 andreas124

    Du siehst das richtig, du kannst im Ausland fahren, allerdings bekommst du bei einer Verkehrskontrolle Ärger, da du den Führerschein nicht vorzeigen kannst.

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    Antwort von sergio83 sergio83

    Wenn du Fahrverbot in Deutschland erhieltst, darfst du trotzdem im Ausland Auto fahren. Außerhalb der EU ist das überhaupt nicht überprüfbar, ob du Fahrverbot in DE hast oder nicht. Innerhalb der EU könnte man sich danach erkundigen (rein theoretisch), ob du Fahrverbot in DE hättest, aber nur wenn du nen folgenreichen Unfall verursachsen, betrunken am Steuer erwischt würdest o.ä..

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Nein, ein Fahrverbot in Deutschland führt für jemanden mit einer deutschen Fahrerlaubnis dazu, dass er auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht fahren DARF. Wer es dennoch tut begeht eine STRAFTAT, nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

    .

    Näheres dazu in meiner Antwort.

    .

    Wie es in anderen Ländern, also in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten aussieht, weiß ich nicht, empfehle aber dringend, es nicht auszuprobieren.

    .

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    Antwort von Warot Warot

    Wenn der Führerschein weg ist wirst Du auch im Ausland Probleme bekommen bei einer möglichen Kontrolle ebenso wie in Deutschland.

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    Antwort von mikael mikael

    Was ist an Fahrverbot nicht zu verstehen, was glaubst Du, hast Du noch eine zweite Fahrerlaubnis? Mein Vater musste seine beim Fahrverbot abgeben.

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    Antwort von Jaskan Jaskan

    Nein, Du darfst dan nirgendwo ein Auto fahren.

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    Antwort von santolina santolina

    In Deinem Fall weiss ich es nicht, jedoch hatte ich Fahrverbot in Spanien aber durfte sonst überall fahren...

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    Antwort von enigmaenomine enigmaenomine

    nein dein Fahrverbot gilt überall

    Führerschein weg ist Führerschein weg.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    der Führerschein ist ja nicht weg, wie z.B. nach einer Trunkenheitsfahrt, sondern lediglich ein Fahrverbot in Deutschland

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    Antwort von Holzmichel1 Holzmichel1

    kannst ja ma ausprobieren^^

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    Antwort von ralfidor ralfidor

    Ja, wenn du einen Fuehrerschein hast. Den kannst du ja machen, falls die sich nicht mit Deutschland kurz schliessen.

    Kommentar von Lucky2011 Lucky2011

    Man hat ja einen Führerschein! Der liegt auf dem Amt! ergo hat man bei einer Kontrolle lediglich die Papiere nicht dabei! Die rechtliche Frage steht im Vordergrund!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Falsch!

    Du hast nicht "lediglich die Papiere nicht dabei", sondern du unterliegst in Deutschland einem Fahrverbot. Und ein solches Fahrverbot führt dazu, dass du deine tatsächlich noch bestehende Fahrerlaubnis nicht nutzen darfst, zumindest nicht in EU-Mitgliedsstaaten.

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