Auweia, das scheint ja eine schwierige Frage zu sein.
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Folgendes gilt in Deutschland für eine Person, die eine ausländische Fahrerlaubnis nebst ebensolchem Führerschein hat (aus der Fahrerlaubnisverordnung):
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§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. (...)
(2) Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen nationalen oder Internationalen Führerschein (...) nachzuweisen. (...)
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
(...)
4. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist.
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Ähnliche Vorschriften dürfte es auch in den anderen EU-Ländern geben.
Ein Fahrverbot in dem Staate, der die Fahrerlaubnis erteilt hat, führt also dazu, dass die Berechtigung ein Kraftfahrzeug zu führen von den EU-Mitgliedsstaaten nicht anerkannt wird. Damit liegt dort wie auch in Deutschland eine Straftat vor (in Deutschland: § 21 StVG, "Fahren ohne Fahrerlaubnis") und nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
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Die Strafen (und hier meine ich echte Strafen, nicht nur Bußgelder!) hierfür sind schon in Deutschland unangenehm - ich weiß nicht (und möchte es schon gar nicht am eigenen Leibe erfahren müssen), wie die Strafen in den anderen EU-Mitgliedsstaaten aussehen. Man hört ja immer, dass es diesbezüglich in Deutschland noch vergleichsweise recht "human" zugehen soll ...
ein spanischer kollege von mir hatte ein FV für DE in seinem lappen eingetragen. in spanien durfte er aber.
richtig!! ein Deutscher darf trotz Fahrverbot aus einem Ausland in BRD weiter fahren!! nur darf ich mit einem Fahrverbot aus BRD im Ausland fahren??
Dann hatte er vermutlich einen spanischen Führerschein. Das ist etwas anderes. Aber wenn du einen deutschen führerschein hast und den in Deutschland abgeben musst, kannst du auch nicht im ausland fahren. (es sei denn, du hast für das land eine separate fahrerlaubnis, falls sowas überhaupt geht)