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1 Mai Heizung aus

Frage von utakoenig11 utakoenig11

Hallo, ich habe sehr viele Probleme mit meiner Vermieterin. Angefangen hat es im September 09. Da hat sie ein neues Fenster in meinem Wohnzimmer von einem Leien einbauen gelassen, der hat mir aber nur die ganze Wohnung usw versaut. (Da er es einfach nicht konnte) Daraufhin habe ich gesagt sie soll jemand holen der das kann, Fenster ist bis heute nicht Isoliert, verputzt oder sonst was. In meinem Bad geht der Rolladen nicht mehr hoch, der hägt nur ganz Schräg, wollte sie nachkucken lassen. Im Januar haben wir dann die Kündigung der Wohnung erhalten, da ich mit Mietminderung gedroht habe und sie eh das Haus Verkaufen will. Da wir diese Kündigung nicht aktzeptiert haben, ist sie zu einem Anwalt, dem sie das blaue vom Himmel vorgelogen hat, was aber nicht schlimm war da ich ja meine Anliegen beweisen konnte. Bis heute hat sie nichts gemacht und der Rechtsanwalt von Ihr hat mit keinerlei Antwort gegeben. Jetzt habe ich seid dem 01.05.2010 die Mietminderung gemacht. Als Rache hierfür hat die Vermieterin mir die Heizung ausgestellt und meine Kinder und ich sitzen im kalten, als erklärung kam, vom 1Mai- 1Oktober bleibt die Heizung aus. Meine Vermieterin weiß auch ganz genau das ich hier ausziehen werde sobald ich eine Wohnung gefunden habe. Was kann ich dagegen tun wir haben 15 Grad in der Wohnung????? Bitte gebt mir einen Rat! Vielen Dank.

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RoadShow RoadShow

    EIne Einstweiligeverfügung erwirken, daß geht innerhalb von 2Stunden und dann wird diese Ihr von einem Gerichtvollzieher ausgehändigt, der sogleich die in Betriebnahme der Heizung erwirkt!Hatten wir auch schon!

    Kommentar von utakoenig11 utakoenig11

    wo mach ich das den?

    Kommentar von RoadShow RoadShowRoadShow

    bei deinem Anwalt und dieser beantragt sie bei Gericht!Wenn du "mittellos oder finanziell nicht allzu gut gestellt" bist würdest du auch einen Schein zur Kostenübernahme bekommen!Ansonsten kostet dich der Spass mit allem drum und dran, sprich, das der Anwalt sie beantragt, sie vom Gericht genehmigt wird und der Gerichtvollzieher sie vollstreckt um die 120 €!Dieses Geld kannst du dir dann aber von Ihr wiederholen, du musst halt nur in Vorkasse treten!

    Kommentar von RoadShow RoadShowRoadShow

    Ruf am besten sofort mal bei deinem Anwalt an, der wird dir alles erklären, ich denke das ist der beste Weg!Viel Glück für dich und Stark bleiben, ich weiß aus eigener Erfahrung das ein Vermieterstreit sehr an den Nerven zerrt!

    Kommentar von utakoenig11 utakoenig11

    danke schön, hat mir super geholfen

    Kommentar von RoadShow RoadShowRoadShow

    immer wieder gerne :-)

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    Antwort von fragetierchen fragetierchen

    für wohnräume muss eine mindestemperatur gewährleistet werden, egal zu welcher jahreszeit. ab zum anwalt oder mieterschutzbund

  • 1
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    http://news.immobilienscout24.de/recht/10790.html - Auffordern (schriftlich), für die vorgeschriebene Mindestraumtemperatur zu sorgen (Heizung wieder einschalten), 14 tage Frist geben, dann weitere mietminderung wegen dieses Mangels - Anzeige wegen Nötigung

    Kommentar von MartinPii MartinPiiMartinPii

    vielleicht mal bei der polizei nachfragen, vorallem weil du kinder hast, brauch man da bestimmt nichtmal klagen oder sonst was

    Kommentar von fragetierchen fragetierchenfragetierchen

    was soll die polizeit da tun? der vermieterin mit der waffe drohen wenn sie die heizung nicht anstellt? die polizei hat damit nix zu tun

    Kommentar von RoadShow RoadShowRoadShow

    Dh, die Polizei kann höchsten ans Gewissen der Vermieterin apellieren, ansonsten können sie gar nix tun!Hatten wir auch und haben sie uns auch ganz klar gesagt das es nicht zu Ihren Aufgaben gehört!Wir sind dann zum Anwalt und haben eine Einsweiligeverfügung beantragt und "RuckZuck" war die Heizung wieder an!

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Suche sofort einen Anwalt auf und dieser soll eine einstweilige Verfügung beantragen.

    Die Kosten muss Deine VM tragen. Gehe heute noch zum Anwalt. Wenn alles klappt, dürfte bis zum 17.00 Uhr der Gerichtsvollzieher dafür gesorgt haben, dass die Heizung läuft.

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    Antwort von fraufrings fraufrings

    Herzlichen Glückwunsch zu dieser hohen Temperatur! Wir sitzen bei 12 Grad... Kannst du nicht selbst die Heizung wieder anmachen? Unsere steht offen im Keller. Ich würde nicht lange fackeln. (Wir ziehen aber bald in eine neue Wohnung und da war es gestern auch vollkommen ungeheizt schon 16,3 Grad.) Ich hatte für 68 Quadratmeter 1300 Euro Heizkosten.

    Wir wissen schon, warum wir ausziehen. ;-)

    Such so schnell wie es geht was neues. Viel Erfolg!

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Das sieht alles ein wenig rohbaumäßig mit montiertem Fenster aus. Die Sache ist rechtsanhängig. Ihnen bleibt im Zuge der "Waffengleichheit" der Weg zum eigenen Anwalt, wenn Sie hier für Ihr Recht, übrigens mit guten Erfolgsaussichten, kämpfen wollen. Scheuen Sie die Anwaltskosten und den Verfahrensausgang, dann bleibt nur die Kündigung zu akzeptieren und so schnell wie möglich eine schöne Wohnung zu suchen.

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    Antwort von Jakker Jakker

    Die Miete ganz einstellen! Es gibt wohl eine landläufige Regelung, dass nur die Monate mit einem "r" als Heizperiode gelten, wenn aber im Mai kaum 10° sind, MUSS geheizt werden. Du solltest dich beim Mieterbund registrieren und dir Rückhalt holen; dort erfährst du auch, wie deine Rechtsposition ist und bekommst Adressen von Anwälten, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben. Unbedingt Beweise sammeln, mittels Photos und Zeugen; kein Gespräch mehr mit dem Vermieter, bei dem kein Zeuge zugegen ist.

    Viel Glück

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    Antwort von sunkiss sunkiss

    Wende dich an den Mietverein... die Beitragskosten hast du anschließend durch die Mietminderung(en!) wieder raus. Das Problem wird aber trotzdem die verminderte Wohnqualität etc sein, wo auch das "gesparte" Geld nichts bringt - Also schnellstmöglich raus dort

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    Antwort von kleineperle kleineperle

    geh zum Mieterschutzbund aber schnell

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    Antwort von netzchecker09 netzchecker09

    Da du einen Anwalt hast, ihn drüber informieren und Unterlassungsklage beantragen...

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