Hi,
weiß jemand, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, dass
- Mahngebühren schon bei der 1. Mahnung erhoben werden dürfen?
- welche Obergrenze es für Mahngebühren bei der 1. Mahnung gibt (absolut oder relativ zum Betrag)?
wenn ja, wo?
Ciao Frank
P.S.: Hier in Süddeutschland schneit es und wir haben noch nicht mal November :(
Wochenende wirds wieder besser,laut Wetterbericht.Trotzdem Winterreifen drauf.