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1. Mahnung 10euro 2Wochen später 2. Mahnung 70euro geht das?

Frage von naddelchen89 naddelchen89

Hallo, Ich hatte mir ein Buch bestellt bei dem Buch lag keine Rechnung oder sonstiges dabei und 4 Monate später erhielt ich mit der Post die sogenannte 3. Mahnung wo sie darauf hinweisen das sie mir 2 Mahnungen an meine e-mail adresse gesendet haben die ich aber nie bekommen habe, könnten höchstens in meinem Spamordner gelandet sein aber da guck ich eigentlich nie rein...Nun bekam ich Post vom Inkasso unternehmen mit einer Rechnung von 70€ (In der 3. Mahnung waren es 15€) da ich aber nix per post bekommen haben nur die 3. mahnung und dann direkt nen Brief vom Inkasso muss ich dann wirklich die 70€ zahlen?

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Antworten (3)

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    Antwort von Sarastro5 Sarastro5

    Nach der "3. Mahnung" hättest Du dem Verkäufer mitteilen müssen, dass Du keine Rechnung und keine Mahnung erhalten hast. Ggf. kann Zugang von Rechnung und 1. und 2. Mahnung fingiert werden. D. h. der Verkäufer kann ggf. nachweisen, dass Du die Schreiben erhalten haben müsstest. Da Du auf die 3. Mahnung nicht reagiert hast, hast Du gegen die Nebenpflichten des Vertrages verstoßen. Das könnte ausreichen, um Deinen Verzug zu begründen. Dann sind die Forderungen des Inkasso-Unternehmens zu bezahlen.

    Du kannst ja probieren, ob die Ruhe geben, wenn Du wie von den anderen geraten vorgehst. Wir gäben keine Ruhe und würden sofort titulieren. MfG

    Kommentar von honey444 honey444honey444

    Wie soll denn nachgewiesen werden, dass sie die Mahnungen bekommen hat?

    Bei einem Wert von 15 EUR titulieren? Wozu? Wir hätten so eine Forderung nicht mal angenommen...

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    Antwort von honey444 honey444

    nein, musst du nicht. es lag keine rechnung bei, also hast du nichts zu zahlen. ruf beim inkasso an und sag du willst ne rechnung, weil du nie eine bekommen hast und du auch nur den rechnungsbetrag überweisen wirst.

    solange die die rechnung nicht per einschreiben geschickt haben, können sie nicht beweisen, dass die rechnung an dich rausging. und wenn keine rechnung beiliegt, haben die pech gehabt.

    Habe selber beim Inkasso gearbeitet, daher weiss ich das.

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    Antwort von JenniferBrgmnn JenniferBrgmnn

    Nein, schreib dem Inkasso zurück, dass du der Forderung widersprichst und überweise den Kaufbetrag des Buches an den Verkäufer, auf keinen Fall ans Inkassobüro.

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