Hallo.
Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung (erste Lohnsteuerkarte, Klasse I), arbeite aber manchmal noch auf Messen (kein Minijob). Nun muss ich diese Nebentätigkeit immer auf der zweiten Lohnsteuerkarte Klasse VI anmelden, also nicht so toll wegen der hohen Abzüge. Nächstes Jahr weiß ich auch nicht, ob ich die Steuern beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück erhalten werde, da ich vielleicht zuviel im Jahr verdienen werde.
MEINE FRAGEN:
Wie hoch ist die Bemessungsgrenze, um die Steuern der zweiten Lohnsteuerkarte am Jahresende zurück zu bekommen?
Gibt es die Möglichkeit, auf die erste Lohnsteuerkarte noch eine zweite Beschäftigung anzumelden, wenn diese eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nicht überschreitet?
Mir wurde so etwas erzählt, es ging da um ca. 40 Tage wenn ich mich recht erinnere.
Muss man dafür einen Antrag oder Ähnliches beim Finanzamt stellen?
Kann mir jemand weiter helfen? Das wäre wirklich SUPER!
Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße!
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