2

1. Lohnsteuerkarte: begrenzte Anzahl Tage im Jahr (40 Tage?) darauf zwei Jobs versteuern???

Frage von kaktusgarten kaktusgarten

Hallo.

Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung (erste Lohnsteuerkarte, Klasse I), arbeite aber manchmal noch auf Messen (kein Minijob). Nun muss ich diese Nebentätigkeit immer auf der zweiten Lohnsteuerkarte Klasse VI anmelden, also nicht so toll wegen der hohen Abzüge. Nächstes Jahr weiß ich auch nicht, ob ich die Steuern beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück erhalten werde, da ich vielleicht zuviel im Jahr verdienen werde.

MEINE FRAGEN:

  • Wie hoch ist die Bemessungsgrenze, um die Steuern der zweiten Lohnsteuerkarte am Jahresende zurück zu bekommen?

  • Gibt es die Möglichkeit, auf die erste Lohnsteuerkarte noch eine zweite Beschäftigung anzumelden, wenn diese eine bestimmte Anzahl an Tagen im Jahr nicht überschreitet?

Mir wurde so etwas erzählt, es ging da um ca. 40 Tage wenn ich mich recht erinnere.

Muss man dafür einen Antrag oder Ähnliches beim Finanzamt stellen?

Kann mir jemand weiter helfen? Das wäre wirklich SUPER!

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von Reanne Reanne

    Egal, ob eine oder zwei Lohnsteuerkarten. Das Jahreseinkommen ist steuerfrei bis 7.834,-€, wenn Du darunter liegst, gibt es die Steuern komplett zurück. Ab 2010 ist der Betrag 8004,-€-

  • 0
    Antwort von Baiana Baiana

    Wenn Dir hier niemand genau helfen kann, dann stell Deine Frage parallel nochmal auf www.finanzfrage.net

    (extra anmelden, auch wenn es der gleiche Betreiber ist)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.