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1€ Jobs

Frage von strick4a strick4a

Einem Kegelfreund von mir, gelernter Landschaftsgärtner mit 35jähriger Berufserfahrung, leider aus betriebstechnischen Gründen z.Z. arbeitslos, ist von der JobKOMM ein s.g. 1€-Job vermittelt worden bei der Stadtgärtnerei seiner Gemeinde, was betreffende Person abgelehnt hat, da Diese genau dort vorhehr langjährig beschäftigt war. Nun soll wg. dieser meines Erachtens richtigen Ablehnung betreffender Person das s. g. ALG II gesperrt werden.Ist es richtig, das man in dem Betrieb, in dem man/frau vorher tätig war, quasi die gleiche Arbeit wie vorher verrichtet ohne Bezüge ausser ALG II plus 1€ pro Stunde, die auch noch der Steuerzahler tr&aum

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von rotezora1962 rotezora1962

    hy, menschlich richtig ist das nicht ! gesetzlich möglich leider ja, das ist das was ich moderne Sklaverei nenne. so läuft das leider überall. bleibt nur eins, gegen die Kürzung mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch einlegen und notfalls vor das Sozialgericht gehen. {"(in ähnlicher Angelegenheit bin ich dort am 18.12.08)"} das recht steht jedem zu und das ganze läuft dann auf Prozesskostenhilfe. begründen würde ich das mit der betriebstechnischen " nehme an" Kündigung, weil wenn der Kumpel für 1€ (für die Firma tragbar) in der Lage ist die Arbeit zu verrichten , so gab es keinen Grund für die Entlassung. ich empfehle Gang zum Anwalt !!!

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    was hier in diesem Falle schwierig sein dürfte, da es sich um die Gemeinde direkt handelt.Das perverse an der ganzen Geschichte ist, das genau zum Zeitpunkt der Entlassung die s.g. JobKomm gegründet wurde als Konglomerat Arbeits/Sozialamt mit städtischer Beteiligung in Form einer GmbH.Das bedeutet in diesem speziellen Fall : bei der Gemeinde entlassen um durch die Gemeinde zu quasi Nullbezügen wieder eingestellt zu werden.Das bedarf eigentlich keines Kommentares mehr außer der Äusserung, das es tatsächlich möglich ist, perverses zu pervetieren; und dafür zahlen wir Steuergelder !

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    Liebe @rotezora, Du scheinst da einige konkrete Erfahrungen zu haben; wie läuft das mit dem Sozialgericht bzw. den Kosten ? Danke & Gruß strick4a

    Kommentar von rotezora1962 rotezora1962

    ich war in so einem 1€ (eigentlich 1,50€)Job und habe eine Arbeitsstelle abgelehnt mit ungewissen Arbeitszeiten und ohne Arbeitsvertrag. Es hies von der ARGE Teilzeitjob mit festen Arbeitszeiten und gewesen ist es ein Aushilfsjob, Arbeitszeit und Verdienst fraglich. Reaktion der Arge 30% Kürzung. Widerspruch - abgelehnt - Anwalt - Klage beim Sozialgericht! ich hab ne Rechtschutzversicherung so brauche ich keine Prozeßkostenhilfe, die steht jedoch jedem zu der sich nen Anwalt nicht leisten kann zb. ALG2 Empfänger - Familie / Singel mit geringem Einkommen / Rentner

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    Lieb von Dir@rotezora, ich werde es weitergeben.

  • 2
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Warum steht im Grundgesetz : die Würde des Menschen ist unantastbar?

    Würde solches im Ausland geschehen, wäre es Verletzung der Menschenrechte, da müsste Merkel un beding dagegen vor gehen !

    Ich würde das als seelische Folter bezeichnen !

  • 1
    Antwort von Questor Questor

    Sofort einen fähigen Rechtsanwalt suchen, so geht`s nicht, dafür sind 1€ Jobs nicht gedacht! Außerdem werden die in Kürze sowieso abgeschafft - endlich.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    An @The Questor Danke für Deine Nachricht. Das mit dem fähigen Anwalt wird wohl so aussehen,das wir diesen unserem Freund vorfinanzieren müssen.Bedeutet auf Deutsch : wer kein Geld hat ist im Unrecht und kriegt auch kein's !

    Kommentar von Questor QuestorQuestor

    Wer AlG2 bzw. H4 bekommt muss einen Advokaten nicht selbst zahlen. Und klagen bitte nur über das Sozialgericht, denn genau das ist für diese Fälle zuständig - nicht das Amtsgericht.

    Kommentar von kbra01 kbra01kbra01

    Bevor überhaupt ein Sozialgerichts- oder Verwaltungsgerichtsverfahren eröffnet werden kann, muß Widerspruch gegen den Behördenbescheid eingelegt werden. Erfolgt keine Reaktion auf den Widerspruch, der schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Behörde zu erfolgen hat, gegen deren Entscheidung oder Bescheid Widerspruch eingelegt werden soll, kippt man die Sache beim Kämmerer des Sozialgerichts ein. Sozialgerichtsverfahren laufen "ohne" Prozeßgebühren. Lediglich Rechtsanwälte nehmen Gebühren, die aber im Erfolgsfalle von der beklagten Behörde übernommen werden müssen.

    Kommentar von kbra01 kbra01kbra01

    Natürlich auch, wenn die Behörde nach erfolgtem Widerspruch erneut ablehnend bescheidet, geht der Weg zum Sozialgericht.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    Vielen Dank@kbra01, das war eine konkrete Auskunft !

  • 1
    Antwort von lilith4870 lilith4870

    Leider muss sie. Man darf eine Arbeit nicht ablehnen, nur weil man in dem betreffenden Betrieb nicht arbeiten möchte. Lehnt man ab, kann das ALG II gekürzt werden. Leider stellen viele Einrichtungen/betriebe1 Euro Jobber ein undsparen damit geld. das ist zwar nicht im Sinne der 1 Euro Jobs, aber leider typisch. Eigentlich waren die 1 euro Jobs dazu gedacht, Arbeitslose wieder in ein festes Arbeitsverhältnis zu bekommen, dass ist aber leider fast nie der Fall. Ich kann Deine Freundin verstehen, nur sie muss dahin oder ganz schnell einen anderen 1 euro Job antreten,damit sie ihre bezüge weiterhin ganz bekommt.

    Kommentar von strick4a strick4astrick4a

    Danke für Deine Äusserung.Kleine Korrektur: meine Freundin ist mein Freund (männlich)

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    Antwort von Stromberater Stromberater

    Menschlich ein Novum, gesetzlich vollkommen korrekt. Der 1€ Job soll dazu dienen, dass Langzeitarbeitslose wieder in das eigentliche Berufsleben wieder reinkommen. Ablehnung heisst so gut wie "..Will nicht." warum auch immer. Diese Unterschwellige Aussage kommt bei den ALG II Behörden gar nicht gut an. Wenn es keine Alternativen gibt, dann muss man den Job annehmen. Meines Wissens ist der Job befristet auf ein Jahr und eine Verlängerung ist leider nicht möglich.

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