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1 Jahr Kündigungsfrist bei Mietwohnung

Frage von Mariefrance Mariefrance

Lt. Mietvertrag von 1997, habe ich nach über 10 Jahre eine Kündigungsfrist von 12 Kalendermonate. Ist dies nicht gesetzwidrig? Gibt es nicht ein neues Gesetz diesbezüglich? Ich möchte mir eine Wohnung kaufen und in cir. 4 Monate ausziehen. Wer weiß Bescheid? Vielen Dank.

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für einen Altmietvertrag, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10. http://xlurl.de/gjWJ2J

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Du hast nach der Mietrechtsreform und der Neufassung des Kündigungsrechtes aus dem Jahre 2005 als Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

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    Antwort von mielke7794 mielke7794

    du hast nur eine 3-monatige kündigungsfrist.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Für den Mieter gilt immer die 3 Monatsfrist, auch bei Altverträgen.

    Für den Vermieter gelten längere Kündigungsfristen, die im Gesetz geregelt sind.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    diese lange kündigungsfrist gilt für den vermieter nicht für dich. du hast drei monate.

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    Antwort von schnuckelbacke schnuckelbacke

    nein dein vermieter hat dir gegenüber 12 monate du braucht nur 3 monate vorher kündigen

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    Antwort von Wetterhexchen Wetterhexchen

    Wenn dein Mietvertrag von 1997 ein gängiger Formularmietvertrag war, hast du als Mieter nach neuer Regelung 3 Monate Kündigungsfrist. http://www.bmj.bund.de/enid/0,7dcffe5f7472636964092d09313031/Mietrecht/Mietrecht...

    Kommentar von Mariefrance Mariefrance

    Vielen Dank für die hilfreiche Information. Marie-France

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    Antwort von Uli74 Uli74

    Als wir letztes Jahr unser Haus gekauft haben war eine Wohnung noch vermietet seit 1997 (Zufall)

    Leider war auch dort die Kündigungsfrist 12 Monate. Allerdings hatte die Mieterin ein Einsehen, vielleicht auch durch den ständigen Umbaulärm, und ist nach 3 Monaten ausgezogen.

    So wie ich im Nachhinein allerdings herausgefunden habe, hat sich die Kündigungsfrist geändert unabhängig wie lange man in der Wohnung lebt, also 3 Mon.

    Würde mich allerdings trotzdem nochmals informieren.

    Vielleicht sprichts du mal mit deinem Vermieter oder findest selber einen Nachmieter.

    Wünsche dir viel Glück

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Du hast als Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das wurde inzwischen geändert.

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    Antwort von HeidiLas HeidiLas

    such doch einen Nachmieter dann gehts noch schneller

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Nicht unbedingt, von 100 Nachmietern muss der Vermieter keinen akzeptieren.

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    Antwort von Knabberstange Knabberstange

    Der Mieterschutz weiß bescheid

    Kommentar von wolfgang1956 wolfgang1956wolfgang1956

    Es war war nicht gefragt, was der Mieterschutz weiss!

    Kommentar von Knabberstange KnabberstangeKnabberstange

    Die Frage war:

    Wer weiß bescheid!?

    Darauf die Antwort: Der Mieterschutzverein!

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Das ist kein Spezialwissen des MV, vielmehr schon heutzutage fast Allgemeinwissen jedes Mieters. Leider werden diese durch Fehlinformationen oft verunsichert, auch hier im Forum festzustellen.

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