Lt. Mietvertrag von 1997, habe ich nach über 10 Jahre eine Kündigungsfrist von 12 Kalendermonate. Ist dies nicht gesetzwidrig? Gibt es nicht ein neues Gesetz diesbezüglich? Ich möchte mir eine Wohnung kaufen und in cir. 4 Monate ausziehen. Wer weiß Bescheid? Vielen Dank.
1 Jahr Kündigungsfrist bei Mietwohnung
Antworten (11)
-
3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
bienemaja79bienemaja79
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für einen Altmietvertrag, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10. http://xlurl.de/gjWJ2J
-
2Antwort von
wunhtxwunhtx
Du hast nach der Mietrechtsreform und der Neufassung des Kündigungsrechtes aus dem Jahre 2005 als Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
-
2Antwort von
mielke7794 du hast nur eine 3-monatige kündigungsfrist.
-
-
2Antwort von
Raimund1Raimund1
Für den Mieter gilt immer die 3 Monatsfrist, auch bei Altverträgen.
Für den Vermieter gelten längere Kündigungsfristen, die im Gesetz geregelt sind.
-
2Antwort von
DollyPondDollyPond
diese lange kündigungsfrist gilt für den vermieter nicht für dich. du hast drei monate.
-
2Antwort von
schnuckelbackeschnuckelbacke
nein dein vermieter hat dir gegenüber 12 monate du braucht nur 3 monate vorher kündigen
-
1Antwort von
WetterhexchenWetterhexchen
Wenn dein Mietvertrag von 1997 ein gängiger Formularmietvertrag war, hast du als Mieter nach neuer Regelung 3 Monate Kündigungsfrist. http://www.bmj.bund.de/enid/0,7dcffe5f7472636964092d09313031/Mietrecht/Mietrecht...
-
-
1Antwort von
Uli74Uli74
Als wir letztes Jahr unser Haus gekauft haben war eine Wohnung noch vermietet seit 1997 (Zufall)
Leider war auch dort die Kündigungsfrist 12 Monate. Allerdings hatte die Mieterin ein Einsehen, vielleicht auch durch den ständigen Umbaulärm, und ist nach 3 Monaten ausgezogen.
So wie ich im Nachhinein allerdings herausgefunden habe, hat sich die Kündigungsfrist geändert unabhängig wie lange man in der Wohnung lebt, also 3 Mon.
Würde mich allerdings trotzdem nochmals informieren.
Vielleicht sprichts du mal mit deinem Vermieter oder findest selber einen Nachmieter.
Wünsche dir viel Glück
-
1Antwort von
wolfgang1956wolfgang1956
Du hast als Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das wurde inzwischen geändert.
-
0Antwort von
HeidiLas such doch einen Nachmieter dann gehts noch schneller
Kommentar von
albatrosalbatros Nicht unbedingt, von 100 Nachmietern muss der Vermieter keinen akzeptieren.
-
0Antwort von
KnabberstangeKnabberstange
Der Mieterschutz weiß bescheid
Kommentar von
wolfgang1956wolfgang1956 Es war war nicht gefragt, was der Mieterschutz weiss!
Kommentar von
KnabberstangeKnabberstange Die Frage war:
Wer weiß bescheid!?
Darauf die Antwort: Der Mieterschutzverein!
Kommentar von
albatrosalbatros Das ist kein Spezialwissen des MV, vielmehr schon heutzutage fast Allgemeinwissen jedes Mieters. Leider werden diese durch Fehlinformationen oft verunsichert, auch hier im Forum festzustellen.
Vielen Dank für die hilfreiche Information. Marie-France