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1 Jahr Krankengeld jetzt anderer Arzt und andere Diagnose-gibt es ein Problem?

Frage von avan77 avan77

Hallo

Ich hatte einen Job und wurde mit dem Rücken krank. Seitdem bekomme ich von der KK (Krankenkasse) Krankengeld. 1 Jahr gehe ich nun schon zum selben Orthopäden. In der Zwischenzeit hat die KK eine Kur über den RV Träger angeordnet. Der RV Träger sagte dann: es ist psychosomatisch. Ich habe jetzt immer noch Rückenschmerzen, der Orthopäde will aber nicht mehr so gern weiterunterschreiben und da es mir so schlecht geht, auch psychisch bin ich dann zu einem Psychosomatischen Arzt. Dieser war schockiert wegen meines extrem niedrigen BMI's (ich hatte viele Schicksalschläge in diesem Jahr). Hat sich aber sofort bereit erklärt mich weiterhin krankzuschreiben und mir auch zu helfen in die von mir ausgewählte integrative Kur zu kommen.

Jetzt die Frage: wenn die KK jetzt wie üblich den Krankenschein unterschrieben und mt Stempel bekommt nur von einem anderen Arzt und mit anderer Diagnose (Psychosomatisch), gibt es dann Probleme mit dem Geld? Bekomme ich weiterhin das selbe Geld (bezogen auf meinen letzten Arbeitsplatz)?

Danke f eure Antworten!

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Antworten (3)

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    Antwort von vincent vincent

    Die Krankenkasse wird dich ME auffordern, den MDK aufzusuchen. Dort wird dann geklärt, ob die Folgekrankheit -Arztwechsel- in ursächlichem Zusammenhang mit der Vorerkrankung (Wirbelsäule) steht.

    MKD- Medizinischer Dienst der Krankenkassen.

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    Antwort von gutfra gutfra

    hallo, als "nicht arzt" und ohne genaue infos was die ärzte für diagnosen festgestellt haben kann man nur im allgemeinen was zum fortbestand der krankengeldzahlung sagen. nach deiner schilderung hattest du rückenschmerzen die noch vorhanden sind, bekommst bereits seit einem jahr (12 monate) krankengeld - ich gehe davon aus du hast auch 6 wochen lohnfortzahlung bekommen - . wenn man davon ausgeht das dein orthopäde dir keine "entbescheinigten" auszahlungsschein zum krankengeld ausgestellt hat, bist du formal noch weiterhin arbeitsunfähig (hast ja auch geschrieben das der neue arzt dich "weiter" krankgeschrieben hat). der arztwechsel und die von deinem neuen arzt (gehe davon aus, dass es ein neurologe, ggf. mit psyschiatrie ist) festgestellte/n diagnosen, beeinflußen die weiterzahlung von krankengeld zunächst nicht, auch gibt es keine veränderung der krankengeld höhe. formal würde es sich um den hinzutritt einer weiteren erkrankung handeln. es hängt nun von der bearbeitung der krankenkasse ab, wie sich der weitere bezug von krankengeld entwickelt, entweder man nimmt den hinzutritt der "neuen" erkrankung nur zur kenntnis, dann erhälst du weiter krankengeld bis zur höchstbezugsdauer (wenn du weiterhin auszahlungsscheine vorlegst). oder man prüft, ob man die 1. erkankung (rückenbeschwerden) von der 2. erkrankung (psyschosomatische) abgrenzen kann. dazu würde es ggf. rückfragen bei deinen beiden behandelnden ärzten kommen, vorlange der krankenakte beim medizinischen dienst der krankenkasse kommen. das ergebnis könnte dann sein, dass du weiter krankengeld bekommst oder das du wieder einen anspruch auf lohnfortzahlung von deinem arbeitgeber hast. wünsche dir mal gute besserung...

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Du hast ja immer noch dieselben Schmerzen und wenn die Ursachen vorher falsch vom Arzt diagnostiziert wurden, kannst Du ja nichts dafür. Also Krankengeld musst Du jedenfalls weiterhin bekommen m. E. Ich wünsche Dir von Herzen, dass es Dir sehr bald besser gehen wird. Eine liebe Bekannte von mir ist damals auch wegen starker Rückenschmerzen zu einem Therapeuten gekommen. Glücklicherweise ein Guter. Ihre Schmerzen waren auch psychosomatisch und sie ist sie los.

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