Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wenn man den Juristen in sämtlichen Bekanntmachungen glauben darf, gibt es kein Ansprauch auf Abfindung, sofern man keine vereinbart hat. Steht auch nix im Arbeitsgesetz. Sofern man die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht einhält, kann es wohl des Öfteren zu einem Vergleich kommen, welcher oft pro Arbeitsjahr 1/3-1/2 Monatsgehalt vereinbart wird. Daher der Ratschlag: Such einen Anwalt auf.
Einen "Einspruch" auf Abfindung gibt es nirgendwo. Was Du meinst, ist ein Anspruch, oder? Warum wurde Dir gekündigt? Betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt?

IN so einem wichtigen Fall sollte man die Frage schon etwas genauer formulieren. Manchmal ist es hier wirklich eine Zumutung.
Das sehe ich ähnlich :-) Manche Fragesteller machen es einem nicht einfach...
Anspruch Danke
Noch mal, wurde Dir gekündigt? Wenn ja, warum? Oder hast Du gekündigt?

steht in deinen arbeitsvertrag. meistens ist die klausel verankert:" ein Anspruch auf Abfindung besteht nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht."