1 Jahr gearbeit und nach gesetzlicher Kündigungszeit gekündigt, gibts ein Einspruch auf Abfindung?
Antworten (9)
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2Antwort von
BrausepaulBrausepaul
Wenn man den Juristen in sämtlichen Bekanntmachungen glauben darf, gibt es kein Ansprauch auf Abfindung, sofern man keine vereinbart hat. Steht auch nix im Arbeitsgesetz. Sofern man die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht einhält, kann es wohl des Öfteren zu einem Vergleich kommen, welcher oft pro Arbeitsjahr 1/3-1/2 Monatsgehalt vereinbart wird. Daher der Ratschlag: Such einen Anwalt auf.
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1Antwort von
jemandojemando
IN so einem wichtigen Fall sollte man die Frage schon etwas genauer formulieren. Manchmal ist es hier wirklich eine Zumutung.
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1Antwort von
Divine38Divine38
Einen "Einspruch" auf Abfindung gibt es nirgendwo. Was Du meinst, ist ein Anspruch, oder? Warum wurde Dir gekündigt? Betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt?
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svannysvanny Ich glaube er hat gekündigt :)
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Divine38Divine38 So habe ich das noch gar nicht gesehen :-)
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swenwswenw
steht in deinen arbeitsvertrag. meistens ist die klausel verankert:" ein Anspruch auf Abfindung besteht nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht."
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toof2000 Keine Aufträge mehr
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toof2000 Anspruch Danke
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Divine38Divine38 Noch mal, wurde Dir gekündigt? Wenn ja, warum? Oder hast Du gekündigt?
Das sehe ich ähnlich :-) Manche Fragesteller machen es einem nicht einfach...