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1 Jahr gearbeit und nach gesetzlicher Kündigungszeit gekündigt, gibts ein Einspruch auf Abfindung?

gefragt von toof2000 am 01.03.2009 um 13:08 Uhr

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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 1. März 2009 13:09
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Wenn du 'Anspruch' meinst: Nein.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 1. März 2009 16:22
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Wenn man den Juristen in sämtlichen Bekanntmachungen glauben darf, gibt es kein Ansprauch auf Abfindung, sofern man keine vereinbart hat. Steht auch nix im Arbeitsgesetz. Sofern man die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht einhält, kann es wohl des Öfteren zu einem Vergleich kommen, welcher oft pro Arbeitsjahr 1/3-1/2 Monatsgehalt vereinbart wird. Daher der Ratschlag: Such einen Anwalt auf.


anonym
beantwortet von Divine38 am 1. März 2009 13:10
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Einen "Einspruch" auf Abfindung gibt es nirgendwo. Was Du meinst, ist ein Anspruch, oder? Warum wurde Dir gekündigt? Betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt?

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 1. März 2009 13:10

Ich glaube er hat gekündigt :)

Kommentar von Divine38 am 1. März 2009 13:11

So habe ich das noch gar nicht gesehen :-)


jemando
beantwortet von jemando am 1. März 2009 13:12
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IN so einem wichtigen Fall sollte man die Frage schon etwas genauer formulieren. Manchmal ist es hier wirklich eine Zumutung.

Kommentar von Divine38 am 1. März 2009 13:14

Das sehe ich ähnlich :-) Manche Fragesteller machen es einem nicht einfach...


Igitta
beantwortet von Igitta am 1. März 2009 13:13
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Nach solch einer kurzen Anstellung nicht.


anonym
beantwortet von toof2000 am 1. März 2009 13:10
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Anspruch Danke

Kommentar von Divine38 am 1. März 2009 13:12

Noch mal, wurde Dir gekündigt? Wenn ja, warum? Oder hast Du gekündigt?


anonym
beantwortet von toof2000 am 1. März 2009 13:11
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Keine Aufträge mehr


swenw
beantwortet von swenw am 1. März 2009 13:12
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steht in deinen arbeitsvertrag. meistens ist die klausel verankert:" ein Anspruch auf Abfindung besteht nach beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht."


istie
beantwortet von istie am 1. März 2009 13:12
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Nein, warum sollte es.


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