Der Teil ( Nr. I ), der sein (1/2) Erbteil annimmt - ist eine klare Sache. Wenn der andere (Nr. II ) der sein Erbteil ausschlägt, selbst Erben hat, geht dieser Teil auf dessen Erben über. Hat er keine Erben, gehts auf Dich
über, wenn Du danach der nächste Erbe in der Erbfolge wärest. Muss man im Einzelfall genauer
klären per Anwalt. - Aber Vorsicht: Wenn jemand sein Erbteil auschlägt, kann es daran liegen, dass er Umstände kennt, wie z.B. eine Überschuldung des Erblassers ( der, der das Erbe hinterlässt ) , so dass dann derjenige, der das Erbe übernimmt, dann noch die Schulden bezahlen darf,
jep!
Genau so ist das!!!