gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

1-Euro-Jobber im Amtsdeutsch?

gefragt von blu2626 am 06.11.2009 um 8:37 Uhr

MAE-Kräfte? Was soll das heißen? Es muss doch eine gute 'Übersetzung' geben?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeitsrecht x 2.168 Altenpflege x 176 Beschäftigung x 140

ratznase51
beantwortet von ratznase51 am 7. November 2009 09:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Oft sind die 1€ Jobber aus dem 2. Arbitsmarkt (Harz 4) um sie in der Arbeitswelt wieder einzugliedern und um dem Arbeitgeber zu beweisen das sie Arbeiten können (und wollen). Ist wie bezahltes Praktikum. Das Geld bekommen sie zusätzlich zu ihren Leistungen!


anonym
beantwortet von Morti am 6. November 2009 08:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es bedeutet Mehraufwandsentschädigung. Meist bekommen sie auch mehr als 1Euro/h. Sie arbeiten meist 100h im Monat für beispielsweise 175€, die nicht als Verdienst (Einkommen) zählen, sondern dazu dienen den finanziellen Mehraufwand, der durch Arbeitsweg etc. entsteht, zu decken.


vompechverfolgt
beantwortet von vompechverfolgt am 6. November 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

anonym
beantwortet von quietprof am 6. November 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

MAE=Mehraufwandsentschädigung


moon73
beantwortet von moon73 am 6. November 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mehraufwandsentschädigung heißt das, vollständig nachzulesen hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/ArbeitsgelegenheitmitMehraufwandsentsch%C3%A4digung


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Arbeits Gleitzeit Vertrag

    Frage zum Arbeitsrecht 400 Euro Job

    Altenpflege-bitte helft mir (Wie gehe ich mit dem Tot um?)

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.