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1 Euro- Job und kein Anspruch auf ein Zeugnis?

Frage von adianthum adianthum

Ich habe ein halbe Jahr einen 1 € Job gemacht- Träger Deutsches Rotes Kreuz- und dann noch ein paar Monate als Ehrenamtliche, bis ich rausgemobbt wurde- und das von meiner eigenen Vorgesetzten. Ich muss dazu sagen, dass sich das Arbeitsklima vergleichen lässt mit einem Haufen stutenbissiger, intriganter, absolut konfliktunfähiger Zicken mit einer Hühnerhofhackordnung, an die ich mich leider nicht gehalten habe, aufgrund einer ausgeprägten Allergie gegen Dummheit und braune Hälse.

Nun ja, ich sprach meine ehemalige Vorgesetzt darauf an, dass ich ein Zeugnis haben will für die Zeit von meinem 1  € Job. Zuerst: Keine Zeit...., dann: Du kannst eine Bescheinigung haben, dass du hier warst, aber kein Zeugnis, weil.....du nicht hier angestellt warst.

Ein 1 € Job ist doch meines Wissens nach ein Angestelltenverhältnis- ich hatte einen Vertrag und bekam ein- wenn auch geringfügiges- Gehalt. Bei meinem anderen 1 € Job bekam ich ein Zeugnis ausgestellt mit dem ich auch sehr zufrieden bin.

Ich hab gegoogelt wie eine Doofe, aber nirgends was zu dem Thema finden können. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus:

Habe ich als 1 € Jobberin einen (Rechts) Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses oder nicht?

Meine Arbeit habe ich immer gut erledigt, ich war nur nicht bereit offensichtlichen Unwahrheiten zuzustimmen, nur weil die Cefin sie zum Besten gab.

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Antworten (2)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MUMay MUMay
    Kommentar von MUMay MUMayMUMay

    Danke für den Stern :-)

  • 3
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein 1 Euro-Job ist zwar kein Arbeitsverhältnis, aber dennoch habenb Sie einen Anspruch auf ein Zeugnis, gemäß §630 BGB.

    Es gilt deshalb:

    Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

    Da Sie kein Arbeitnehmer sind, wird §109 Gewerbeordnung nicht angewendet.

    Hier ein sehr hilfreicher Link.

    http://www.netzwerk-weiterbildung.info/upload/m4368e57b96553_verweis1.pdf

    Für Sie ist Seite 29 (Zeugniserteilung) von Interesse.

    Peter Kleinsorge

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