Ein Balkon einer Eigentumswohnung (in einem 3Fam.Haus mit 3 Eigentümern) soll grundlegend saniert werden mit viel Staub und Dreck und es wird auch ein Gerüst benötigt. Meine Frage ist nun, darf der Eigentümer das überhaupt ohne Rücksprache und muß ich ein Gerüst auf meiner Terasse oder auf meinen Stellplätzen dulden? Können wir Miteigentümer verlangen, daß die Baumaßnahmen erst im Herbst erfolgen sollen, damit über den Sommer noch unsere Wäsche draußen trocken kann und auch Balkon und Terasse genutzt werden können. Wir sieht es aus bei entstandenen Schäden durch Schmutz (Farbe od. ähnlichem)- wer muß es entfernen/putzen bzw. beschädigte Blumenkästen erstatten? Bin über jede Antwort froh.....
1 Eigentümer will seinen Balkon sanieren, ohne vorher mit allen Miteigentümern gesprochen zu haben
Antworten (5)
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1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Kann er nicht!
Die Balkonsanierung ist in aller Regel Sache der Eigentümergemeinschaft, wenn die Teilungserklärung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Die Gemeinschaft kann sich der Durchführung einer Sanierung dann nicht verschließen, wenn der Antrag des Miteigentümers begründet ist. Nach erfolgtem Beschluß der Gemeinschaft zur Sanierung, der dann auch die evtl. Notwendikeit der Sanierung aller Balkone, die ja gleich alt sein dürften, würdigt, werden die Arbeiten vom Verwalter in Auftrag gegeben und überwacht. Die Gemeinschaft zahlt die Kosten, soweit wie üblich die Balkonsanierung in deren Verantwortung steht. Falls es zur Ausführung der Arbeiten kommt und das Gebäude eingerüstet wird, sollten Sie Ihrer Hausratversicherung dies melden, da für die Zeit der Einrüstung ein erhöhtes Einbruchrisiko besteht.
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guenmone meines erachtes muss das mit allen miteigentümern abgestimmt werden. baumaßnahmen müssen rechtzeitig angezeigt werden, damit maßnahmen zum schutz des eigentum getroffen werden können. wenn die mehrheit damit einverstanden ist, hat die minterheit das zu dulden. stellplätze dürfen nicht verstellt werden. sonst muss es entschädigung geben. für eventuelle schäden, verschmutzungen kommt die baufirma auf. diese ist dazu verpflichtet alles abzudecken, damit kein schaden entstehen kann. ich hoffe dir damit geholfen zu haben.
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SchnuffduffSchnuffduff
Hier im Haus sind glaube 7 Eigentümer und ich weiß...dass sie erst eine Versammlung machen bevor was gemacht wird. Es gibt auch Foren für Eigentümer oder Vermieter. Ich glaube ich würde auch platzen.
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erweherweh
Ohne Beschluß der Eigentümerversamlung geht sowas eigentlich nicht. Nachteil Balkone gehören als Teil der Außen liegenden Dinge zum Gemeinbesitz, wenn also vermtl 2 Balkone vorhanden sind und beide werden saniert, gehen die Kosten trotzdem durch 3, auch wenn die Parterre Bewohner außer Lärm und Dreck nichts davon haben. Es kommt natürlich auf euren Eigentümervertrag an, was da drin steht.
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tomtom83tomtom83
- Was zerstört wird, muss das Bauunternehmen ersetzen
- Das mit dem Dulden ist so eine Sache, wenn es nicht anders geht wirst du es wohl müssen. Er kann ja sagen, dass der Balkon stark beschädigt ist oder Risse hat. Willst ja auch nicht, dass er dir auf den Kopf fällt.
- Hätte er dich gefragt und du hättest nein gesagt, glaubst du er hätte es nicht gemacht
Exakte Erklärung DH