Bei einer Räumung einer Wohnung hab ich ein Postsparbuch gefunden, letzte Eintragung 1961 da ist noch 1 DM drauf. Ich brachte das Sparbuch zur Post, der Beamte sagte mir sowas wird 30 Jahre aufgehoben, dann ist es weg. Er hat es vor meinen Augen zerrissen. Ist das okay? Kennt sich da jemand aus?
Antworten (7)
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heinmueckheinmueck
Grundsätzlich hätte man wohl gute Chancen einen Prozess gegen die Postbank zu gewinnen. Allerdings könnte es sein, dass ein angerufenes Gericht wegen des winzigen Streitwerts ein Verfahren ablehnt.
Man sollte vielleicht eher die Postbankzentrale informieren, denn das Erlebnis mit dem Postbankmitarbeiter ist natürlich ein großer Imageschaden für die Bank. Als Kunde erwartet man von einer Bank einen seriösen und äußerst korrekten Umgang mit dem anvertrauten Geld.
Hier ein Beispielfall der vor Gericht ging (allerdings mit wesentlich höheren Beträgen auf dem Konto): http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/136-verjaehrung-sparguthaben.php
Adresse für die Beschwerde:
Deutsche Postbank AG
Friedrich-Ebert-Allee 114 - 126
53113 Bonn
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3Antwort von
pamelaorchideepamelaorchidee
Ich hoffe, Du hast die Sparbuchnummer noch, denn dann würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben, die es in sich hat. Geldguthaben, selbst wenn es nur 1DM ist, verjährt doch nicht... auch wenn nicht viel beim herumkommt an Guthaben, ist trotzdem etwas da. Auch diese 1 DM hat Zinsen getragen. Da aber vermutlich diese alte Sparbuchnummer nicht im System erfasst ist, hätte es etwas mehr Mühe gemacht, alles zu erforschen...in meinen Augen ist das schlichweg Unterschlagung.
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2Antwort von
kikkerlkikkerl
naja das mit dem zerreißen finde ich fies. er hätte es dir lieber zurückgeben sollen und du hättest es als andenken behalten.
das ein geldwert nur solange aufgehoben wird sollte eigentlich auch nicht stimmen. immerhin dann müssten sich alle reichen kerle immer wieder das geld vom konto holen müssen dann wieder einzahlen und was weiss ich was alles.
sag dem beamten von mir einfach dass er ein blödmann ist
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1Antwort von
RatsucherZYXRatsucherZYX
Wenn auf einem Sparbuch 30 Jahre keine Bewegung war, außer Zinsen, verfällt das Guthaben und wird dem Staat oder Land von der Bank überwiesen, weil es als aufgegeben gilt.
Das Buch selbst gehört weiterhin der Bank, so wie der Perso dem Staat.
Also nicht aufregen.
Kommentar von
jussifrosch Wo steht das und wer sagt das?
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1Antwort von
bafti14bafti14
Mir ist nicht bekannt dass ein Sparbuch verjähren kann sondern darauf häufen sich die Zinzen und müssen nachgetragen werden.
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1Antwort von
HeisseSchoko24HeisseSchoko24
Der darf dein Eigentum nicht zerreissen. Auch wenn das Sparbuch verjährt ist.
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0Antwort von
AnetteB Würde ich mir auf jeden Fall nicht gefallen lassen und dagegen angehen, denn egal was rechtlich relaevent ist, darf er dein Eigentum nicht zerstören
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Haste recht...und ne Mark is und bleibt ne Mark und hat noch wert
vor allem es steht vorne drin, daß es mit 4% vom Hundert verzinst wird. Es ist also nicht nur eine Mark.
sowieso.