Die Frage ist etwas komplexer:
Ich bestelle in Asien etwas. Der Wert der Bestellung beläuft sich auf rund 300€. Nun ist die Zollfreigrenze was Pakete angeht, in DE bei 150€. Bis zum diesem Wert muss man nur die Mehrwertsteuer entrichten und kann seine Sachen mit nach Hause nehmen. Alles was drüber liegt, wird noch mit einer Einfuhrumsatzsteuer belegt. Das macht das ganze dann unangenehm Teuer.....
Nun die Frage: Wie verhält sich das ganze, wenn die Bestellung auf 2 Pakete aufgeteilt wird, und der einzelne Wert der Pakete nicht die 150€ überschreitet. Zahle ich die Steuer auf den Inhalt des Pakets ? Müsste ja eigentlich..... Oder zahle ich auf die Bestellung an sich, egal was beim Zoll liegt.
Denn davon gehen wir grade aus:
Bestellung für 300€ 2 Pakete 1 Paket landet beim Zoll, das andere hängt noch aufm Klo in der Schüssel fest. ( IST NICHT DA )
Wie läufts ab ? Jemand ne Idee ? Ich steh grade auf dem Schlauch....
http://www.dutycalculator.com/
Nunja, es ist halt so das die kostenlos versenden :) insofern ist mir das Banane. Nur haben die die teilweise echt doofe angewohnheit, ab etwa 120€ bestellwert ne neue kiste zu packen. Weil sie wahrscheinlich auch nicht auf den Kopf gefallen sind und ihren kunden die mehrkosten ab 150€ ersparen wollen.
Hat bislang auch gut geklappt, nur diesmal hab ich halt " dezent " mehr zu bestellen...
Aktive Beihilfe zur dezenten Steuerhinterziehung kann ich Dir leider nicht geben.
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer. Liegt der Wert der Waren zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Dies gilt sowohl für Pakete, Päckchen, Briefe oder ähnliches, die durch die Deutsche Post AG befördert werden als auch von anderen Dienstleistungsunternehmen (z.B. Kurierdienste) transportierte Sendungen. Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Nicht-EU-Staat an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Sendung kann dabei auch kommerziellen Charakter haben. Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht.
Quelle: www.zoll.de
So siehts aus. Also wird sich das auch eins zu eins auf meinen Fall übertragen lassen.
Danke für die Nicht info.