Ich würde gerne wissen, ob ein Auszubildender zum Verkäufer, der seine Abschlussprüfungen bestanden hat, rechtlich gesehen verpflichtet ist seinen Ausbildungsbetrieb zu benachrichtigen, dass er die Prüfungen bestanden hat, wenn er es mit dem Arbeitgeber schon geklärt hat, dass der Wunsch, für die Firma zu arbeiten nach der Ausbildung, nicht besteht. Oder wird es dem Ausbildungsbetrieb von der IHK mitgeteilt?
Eine andere Frage ist, ob der Arbeitgeber bei verspäteter Nachreichung des Berichtsheftes zur mündlichen Abschlussprüfung, verpflichtet ist das Berichtsheft der IHK oder dem Prüfungsausschuss nach zu reichen.
Und schließlich würde ich gerne wissen, ob es eine Frist gibt, bis wann der Arbeitgeber dem ehemaligen Auszubildenden ein Zeugnis geschrieben und versendet haben muss, wenn er zu dem Schreiben nicht aufgefordet wurde.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
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