Was bedeutet dieser Satz in Ebay? ich brauch das doch nicht anderen Bietern anbieten, hab es doch schon verkauft? häää?
1 Artikel, den ich verkauft habe, kommt für ein Angebot an unterlegene Bieter infrage.
Antworten (5)
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2Antwort von
SofaschalterSofaschalter
Falls der Käufer von seinem Kauf zurücktritt oder sich einfach nicht meldet oder das Geld nicht überweisen will, kannst du dem unterlegenen Bieter ein Angebot machen. Ist ein normaler Vorgang, der Satz steht bei mir auch immer dabei
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1Antwort von
MesmerizedMesmerized
das ist richtig, aber wenn der kaeufer evtl. zurueckziehen moechte oder du das geld von kaeufer nicht bekommst. kannst du einfach ein angebot an den unterlegenen bieter schicken.
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mecanoqueenmecanoqueen
Oder auch wenn du den gleichen Artikel ein zweites mal besitzt. Anstatt die Auktion noch einmal laufen zu lassen, kannst du den unterlegenen Bietern den zweiten Artikel sofort anbieten. Capito, Pinguin? ;)
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kara222kara222
Es kann auch vorkommen, dass man z.B. 2 gleiche Artikel hat und nur eins eingestellt hat. So kann man den 2. Artikel dem unterlegenen Bieter für seinen gebotenen Preis anbieten.
aber der muss es doch kaufen oder?
Grundsätzlich ja. Nur manchmal lohnt es sich nicht, sich mit dem Käufer auseinander zu setzen und Du bietest das Produkt halt dem Nächsten an.
Schon, aber du kannst ihn ja schlecht zum Kauf zwingen (bzw. zum Kauf "verklagen"). Kommt halt mal vor, dass sich ein Spassbieter rumtummelt. Dann hast du die Möglichkeit, den Artikel nochmal anzubieten, ohne nochmal alles einstellen zu müssen.
und ab wann kann ich es an andere anbieten? wielange muss ich warten, bis er zahlt? muss ich erst ebay schreiben? aber ich kann den ja nichtmal schlecht bewerten dann oder?
Du musst verhältnismäßig lange warten (weiss es aber nicht mehr genau, lies mal bei ebay nach) und mehrere Male eine mail senden. Du darfst das alles nicht so ernst nehmen, sonst ärgerst du dich nur rum. Nimm es, wie es kommt. ebay ist auch nicht mehr das, was es mal war...
Danke!