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1,5 Jahre nach Auszug Mahnung von Stadtwerken erhalten. Muß ich für meinen Nachmieter bezahlen?

Frage von sputtelkopf sputtelkopf

Ich bin vor 1,5 Jahren aus einer WG ausgezogen. Die Stadtwerke Rechnung ging immer auf meinen Namen. Der Nachmieter meines Zimmers wollte bei den Stadtwerken bescheit geben das sich der Name geändert hat. Bisher hat das so immer gut funktioniert. Ich habe auch nichts mehr von denen gehört sodas ich davon ausging das alles geklappt hat. Jetzt habe ich allerdings nach 1,5 Jahren eine sehr hohe Mahnung gekriegt von der Jahresabrechnung. Ich habe direkt angerufen da ich dachte es kann sich nur um ein Versehen handeln. Die haben angeblich nie erfahren das ich ausgezogen bin. Weiß jemand welche Rechte ich habe? Es kann ja nicht sein das ich die Rechnungen anderer Leute bezahlen muß!? Danke für die Antworten!

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Antworten (8)

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    Antwort von sarrex sarrex

    du musst zahlen...dumm gelaufen,aber du kannst das geld von dem menschen zurückklagen wenn du was schriftlich mit ihm vereinbart hast,haste?

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    Antwort von Muffinchen Muffinchen

    du hättest deinen Auszug schriftlich belegen müssen. Aber vielleicht kannst du diesen anderweitig nachweisen. Nicht aufgeben!

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    Antwort von sputtelkopf sputtelkopf

    Danke für die Antworten! Sieht ja schlecht für mich aus. Leider war die WG sehr Chaotisch. Da nur ich alleine ausgezogen bin wurde keine Wohnungsübergabe gemacht und der Zählerstand auch nicht abgelesen. Das wurde alles unter uns ausgemacht. Ich versuche die Leute zu kontaktieren. Vielleicht findet sich ja doch noch jemend.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Du warst wohl etwas leichsinnig. Klar, dass du nicht für deinen nachmieter zahlen musst. Aber du musst eben nachweisen, ab wann du dort nicht mehr wohntest, so dass man die Abrechnung der Richtigen Person zuordnen könnte. Hilfreich wäre es ebenfalls, wenn du sein Daten weiterleiten würdest, damit die Stadtwerke wissen, an wen sie sich halten sollen.

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    Antwort von Jem88 Jem88

    für Deinen Nachmieter mußt Du nicht zahlen, wenn Du ordnungsgemäß Deine Versorgungsverträge gekündigt hast, und alle Zählerstände bei Auszug bekanntgegeben hast. wenn das der Fall ist, kannst Du den Verbraucherschutz einschalten.

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    Antwort von voti1972 voti1972

    ja darumm meldet man sowas immer selber ab, hast du wohl pech gehabt, zahlen musst du auf jeden Fall.....

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Hast Du das Zimmer damals schriftlich bei dem Vermieter gekündigt? Wenn ja, würde ich mit dem Schreiben zu den Stadtwerken gehen. Normalerweise erstellt man beim Auszug ein Übergabeprotokoll, wo auch u.a. der Zählerstand vermerkt ist.

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    Antwort von dantes dantes

    Du hast einen Liefervertrag mit denen. Du musst zahlen, wenn ichs richtig weiß. Aber du kannst das Geld vom Nachmieter fordern. Versuch es gütlich zu Ende zu bringen. Ansonsten: Anwalt.

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