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1,4 promile sperre

Frage von kono75 kono75

1,2 promile gepustet und blut abgegeben heute kamm ein brief von der polizei dort steht 1,4 promile sind das jetzt die 1,4 p blutwerte gepustet ca. vor 2 wochen wenn ja was passiert jetzt war noch probezeit .§316 trunkenheit im verkehr

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Antworten (13)

  • 8
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Dass Du noch in der Probezeit bist spielt bei dieser hohen Alkoholkonzentration keine so große Rolle mehr ...

    Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat (wie Du ja geschrieben hast gem. §316 StGB).

    Die Folge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis (vermutl. hat die Polizei den Führerschein bereits beschlagnahmt), zzgl. Geldstrafe (im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafe).

    Das Gericht wird außerdem eine Sperrfrist festlegen. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf Dir die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen und einen Führerschein ausstellen. Die Sperrfrist beträgt mind. sechs Monate, maximal fünf Jahre. Eine MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde i.d.R. erst ab 1,6 Promille auferlegt, Du musst evtl. eine Nachschulung machen, da Du noch in der Probezeit bist. Das wird Dir aber die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf der Sperrfrist mitteilen, wenn Du Deine Fahrerlaubnis neu beantragst ... bis dahin heißt es zu Fuß gehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre wiederum eine Straftat, die den neuen Führerschein in immer weitere Ferne rücken ließe..)

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Wie gewohnt, einwandfreie und sachliche Antwort. Daumen hoch!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Danke :)

  • 2
    Antwort von benutzer27 benutzer27

    Fahrerlaubis weg, 5 Jahre Sperre, Idiotentest (mindestens 2x), 3000 Euro Geldstrafe - und dann hoffentlich NIE WIEDER ALKOHOL AM STEUER!!!

    Kommentar von jusTmE1989 jusTmE1989

    Arschkarte gezogen was? Wohl aber noch besser als jmd tot gefahren zu haben! Du Vogel!

    Kommentar von benutzer27 benutzer27benutzer27

    wow, da fühlt sich aber einer angesprochen ;-)

    Führst du eigentlich immer Selbstgespräche? Solltest mal einen Therapeuten aufsuchen - die helfen bei depressiven Störungen!

  • 2
    Antwort von ksch1 ksch1

    In der Probezeit musst du 0 Promille haben und auch wenn du noch keine 21 bist und aus der Zeit raus! Das heisst für dich Nachschulung! Außerdem musste manchmal nachweisen das du nichts trinkst, das geht über nen Jahr über, können dich jederzeit zum pinkeln holen;)

  • 1
    Antwort von salzpeter salzpeter

    Eigentlich müsste man dir den Führerschein endziehen da du offensichtlich nicht geeignet bist ein Farzeug zu führen...

  • 1
    Antwort von oevi53 oevi53

    Haste doch vorher gewußt, oder?

    Aus Erfahrung wird man klug.

    Oder: Dummheit muß bestraft werden!

  • 1
    Antwort von Payday87 Payday87

    Ich will doch mal schwer hoffen das se dir den Lappen abholen. Bist ne Gefährdung für die Allgemeinheit

  • 1
    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.siehe:

    http://www.bussgeldkataloge.de/

  • 1
    Antwort von Mawa2007 Mawa2007

    ein Jahr Lappen los plus Strafe alles in allem recht geschehen

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    Antwort von regmichnichtauf regmichnichtauf

    ich hoffe du lernst aus deinen fehler

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    Antwort von Questor Questor

    Du solltest ein Verbot für alles haben, das sich auf Rädern oder Flügeln bewegt! Du bist unfähig!

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    Antwort von Sepplsdelight Sepplsdelight

    Du solltest dich auf einiges vorbereiten, da du ja wie in deinen vorherigen Fragen beschrieben hast auch noch nen Joint geraucht hast. Das wird nicht nur ne teure Angelegenheit, sondern du musst über einen zeitraum von ca. 1 Jahr jeden Monat eine Urinprobe abgeben, die untersucht wird, um von deiner seite aus nachzuweisen, dass du wirklich clean bist und über einen längeren Zeitraum weder Alkohol noch Drogen zu dir nimmst. Bereite dich gut auf die MPU vor, geh zu Vorbereitungsseminaren, sonst kostet dich das Psychologengespräch Kopf und Kragen

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    Antwort von jusTmE1989 jusTmE1989

    In der Probezeit? Ohja, da ist dein Lappen erstmal weg.. bei 1.4 kann es sogar sein, dass du ihn nicht wieder bekommst. Aber Idiotentest etc. auf jedenfall, und Bußgeld warscheinlich auch. Du hast in der Probezeit ne 0,0 Promille Grenze, ansonsen 0,5. Alles drüber ist schon Führerscheinentzug, aber bei Alkohol in der Probezeit kann es sein, dass du nie wieder fahren darst.

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    Antwort von NoXoN NoXoN

    ich tipp mal auf mpu und probezeitverlängerung mindestens

    möglich wäre vielleicht auch kurzfristiger entzug des führerscheins soweit ich weiß

    kompletter entzug der fahrerlaubnis glaub ich war ab 1,6p

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Entziehung der Fahrerlaubnis ab 1,1 Promille (Straftat gem. §316 StGB) bzw. ab 0,3 Promille wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.

    MPU i.d.R. ab 1,6 Promille.

    Zwischen 0,5 und 1,1 Promille Fahrverbot (1-3 Monate).

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