1,2 promile gepustet und blut abgegeben heute kamm ein brief von der polizei dort steht 1,4 promile sind das jetzt die 1,4 p blutwerte gepustet ca. vor 2 wochen wenn ja was passiert jetzt war noch probezeit .§316 trunkenheit im verkehr
1,4 promile sperre
Antworten (13)
-
8
Dass Du noch in der Probezeit bist spielt bei dieser hohen Alkoholkonzentration keine so große Rolle mehr ...
Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat (wie Du ja geschrieben hast gem. §316 StGB).
Die Folge ist die Entziehung der Fahrerlaubnis (vermutl. hat die Polizei den Führerschein bereits beschlagnahmt), zzgl. Geldstrafe (im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafe).
Das Gericht wird außerdem eine Sperrfrist festlegen. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist darf Dir die Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen und einen Führerschein ausstellen. Die Sperrfrist beträgt mind. sechs Monate, maximal fünf Jahre. Eine MPU wird von der Fahrerlaubnisbehörde i.d.R. erst ab 1,6 Promille auferlegt, Du musst evtl. eine Nachschulung machen, da Du noch in der Probezeit bist. Das wird Dir aber die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf der Sperrfrist mitteilen, wenn Du Deine Fahrerlaubnis neu beantragst ... bis dahin heißt es zu Fuß gehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre wiederum eine Straftat, die den neuen Führerschein in immer weitere Ferne rücken ließe..)
-
2Antwort von
benutzer27benutzer27
Fahrerlaubis weg, 5 Jahre Sperre, Idiotentest (mindestens 2x), 3000 Euro Geldstrafe - und dann hoffentlich NIE WIEDER ALKOHOL AM STEUER!!!
Kommentar von
jusTmE1989 Arschkarte gezogen was? Wohl aber noch besser als jmd tot gefahren zu haben! Du Vogel!
Kommentar von
benutzer27benutzer27 wow, da fühlt sich aber einer angesprochen ;-)
Führst du eigentlich immer Selbstgespräche? Solltest mal einen Therapeuten aufsuchen - die helfen bei depressiven Störungen!
-
2Antwort von
ksch1ksch1
In der Probezeit musst du 0 Promille haben und auch wenn du noch keine 21 bist und aus der Zeit raus! Das heisst für dich Nachschulung! Außerdem musste manchmal nachweisen das du nichts trinkst, das geht über nen Jahr über, können dich jederzeit zum pinkeln holen;)
-
-
1Antwort von
salzpetersalzpeter
Eigentlich müsste man dir den Führerschein endziehen da du offensichtlich nicht geeignet bist ein Farzeug zu führen...
-
1Antwort von
oevi53oevi53
Haste doch vorher gewußt, oder?
Aus Erfahrung wird man klug.
Oder: Dummheit muß bestraft werden!
-
1Antwort von
Payday87Payday87
Ich will doch mal schwer hoffen das se dir den Lappen abholen. Bist ne Gefährdung für die Allgemeinheit
-
1Antwort von
WelfensammlerWelfensammler
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.siehe:
-
-
0Antwort von
QuestorQuestor
Du solltest ein Verbot für alles haben, das sich auf Rädern oder Flügeln bewegt! Du bist unfähig!
-
0Antwort von
SepplsdelightSepplsdelight
Du solltest dich auf einiges vorbereiten, da du ja wie in deinen vorherigen Fragen beschrieben hast auch noch nen Joint geraucht hast. Das wird nicht nur ne teure Angelegenheit, sondern du musst über einen zeitraum von ca. 1 Jahr jeden Monat eine Urinprobe abgeben, die untersucht wird, um von deiner seite aus nachzuweisen, dass du wirklich clean bist und über einen längeren Zeitraum weder Alkohol noch Drogen zu dir nimmst. Bereite dich gut auf die MPU vor, geh zu Vorbereitungsseminaren, sonst kostet dich das Psychologengespräch Kopf und Kragen
-
0Antwort von
jusTmE1989 In der Probezeit? Ohja, da ist dein Lappen erstmal weg.. bei 1.4 kann es sogar sein, dass du ihn nicht wieder bekommst. Aber Idiotentest etc. auf jedenfall, und Bußgeld warscheinlich auch. Du hast in der Probezeit ne 0,0 Promille Grenze, ansonsen 0,5. Alles drüber ist schon Führerscheinentzug, aber bei Alkohol in der Probezeit kann es sein, dass du nie wieder fahren darst.
-
0Antwort von
NoXoNNoXoN
ich tipp mal auf mpu und probezeitverlängerung mindestens
möglich wäre vielleicht auch kurzfristiger entzug des führerscheins soweit ich weiß
kompletter entzug der fahrerlaubnis glaub ich war ab 1,6p
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster Entziehung der Fahrerlaubnis ab 1,1 Promille (Straftat gem. §316 StGB) bzw. ab 0,3 Promille wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.
MPU i.d.R. ab 1,6 Promille.
Zwischen 0,5 und 1,1 Promille Fahrverbot (1-3 Monate).
Wie gewohnt, einwandfreie und sachliche Antwort. Daumen hoch!
Danke :)