Hallo. Vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Freund wurde zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Seit dem 15.01.2010 ist er nun auch in der JSA Schifferstadt. So wie ich gelesen habe, geht bei ihm Halbstrafe oder 2/3-Strafe nicht, da es eine Jugendstrafe ist. Hier habe ich nun folgenden Paragraphen gefunden:
§ 88 JGG Aussetzung des Restes der Jugendstrafe (1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte einen Teil der Strafe verbüßt hat und dies im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen, auch unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit, verantwortet werden kann. (2) Vor Verbüßung von sechs Monaten darf die Aussetzung der Vollstreckung des Restes nur aus besonders wichtigen Gründen angeordnet werden. Sie ist bei einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr nur zulässig, wenn der Verurteilte mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Weiß jemand, ob man da einen Antrag stellen muss oder welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen? Viele Dank für eure Bemühungen....
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