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1,19 promille hinterm steuer

Frage von olole olole

was kommt bei 1,19 promille hinterm steuer auf mich zu. bin noch in der probezeit

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Antworten (22)

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Wir sind ab 1,1 Promille nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat!

    Du hast dich gemäß §316 StGB der Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht. Die Strafe dafür ist

    • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
    • Hast du außerdem jemanden gefährdet drohen dir Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gemäß §315c StGB.
    • Hinzu kommen sieben Punkte in Flensburg,
    • ein empfindliches Bußgeld sowie ein
    • Entzug der Fahrerlaubnis für eine Zeit zwischen sechs bis zwölf Monaten. Bei Gefährdung auch über längere Zeit hinweg.

    Vor der Neuerteilung wirst du eine MPU machen müsssen. Selbst Schuld. Verantwortungslose Leute wie du haben auf den Straßen nichts verloren.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ergänzung: Eine MPU wird nicht zwangsläufig fällig, kann sie aber.

    Hinzuzufügen bleibt eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    Alles in allem kannste schonmal so bis zu 1500€strafe rechnen inkl aufbauseminar und Strafen. davon hättteste bestimmt 100km mittem Taxi fahren können...

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Bei Trunkenheitsfahrt hast du die Gefährdung anderer Personen immer mit dabei.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Eine konkrete Gefährdung wird bei einer Trunkenheitsfahrt gem. §316 StGB nicht gefordert.

    "(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist."

    Kommentar von dragonheart1952 dragonheart1952dragonheart1952

    ja, so ist das

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    Antwort von PaSan PaSan

    Oh Mann, wie verantwortungslos kann man bitte sein? Jeder, der ins Auto steigt sollte sich klarmachen, dass er als Fahrer sowohl sein eigenes Leben als auch das der Mitfahrer plus sämtlicher Verkehrsteilnehmer in seinen Händen hält. Ich hoffe, der Lappen ist weg!

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    Antwort von Sonnenblumenfan Sonnenblumenfan
    • 200-1500€ Strafe
    • mindestens 2 Punkte in Flensburg
    • Teilnahmepflicht an einem Aufbauseminar
    • Probezeit wird nochmals um 2 Jahre
      verlängert!
    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    Warscheinlich aber der lappen komplett entzogen. Da ist die verlängerung der probezeit dann eh gegessen. über 1,1 promille ist nämlich das absolute todesurteil des führerscheins. Ich gehe von Führerschein entzug von einem Jahr und anschließendes neu machen aus

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ergänzung:
    Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten.

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Kommentar von Tristanian TristanianTristanian

    Und das ist auch gut so.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Tschüss Führerschein und Nachschulung mit neuer Prüfung. Natürlich kommt die Geldstrafe noch extra. Und ein paar Kosten. Dürfte dich wohl insgansamt 1.000 bis 1.500 € kosten.

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    Antwort von micky2009 micky2009

    hoffentlich ein lebenslanges Fahrverbot. Ich hätte Angst um sämtliche anderen Verkehrsteilnehmer

  • 1
    Antwort von rohrmeier rohrmeier

    führerschein enzug...aufbau kurs...jetzt hast du jede menge ärger...wars das wert?

  • 1
    Antwort von Grobi310 Grobi310

    Tja, der Lappen ist dann mal weg. Prost!

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    Antwort von DjMatze112 DjMatze112

    Hi Hab selbst das Prob wurde auch angehalten und musste Pusten.. es waren im atem 1,56 % der Blut test war 1,19% also abfallend,dass wird auch schon berücktsicht.

    Also es kam bei mir ein Strafbefehl Vergehen nach §§316 Abs1,Abs2 69.1 69a StGB eine Geldstrafe von 30 Tag. zu je 30,00 € (900 €)

    Ihnen wird ihre Fahrerlaubnis enzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wir angewieden,Ihnen vor Ablauf von 7 Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen

    MFG Matze

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    Antwort von DjMatze112 DjMatze112

    Hi Hab selbst das Prob wurde auch angehalten und musste Pusten.. es waren im atem 1,56 % der Blut test war 1,19% also abfallend,dass wird auch schon berücktsicht.

    Also es kam bei mir ein Strafbefehl Vergehen nach §§316 Abs1,Abs2 69.1 69a StGB eine Geldstrafe von 30 Tag. zu je 30,00 € (900 €)

    Ihnen wird ihre Fahrerlaubnis enzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wir angewieden,Ihnen vor Ablauf von 7 Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen

    MFG Matze

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    Antwort von Gooogel Gooogel

    führrschein weg und oh oh sicher 1000 oder 500 € aber ich würde auf schuldig tendiren dann werdens nur 500 oder 200

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    Antwort von Gooogel Gooogel

    führrschein weg und oh oh sicher 1000 oder 500 € aber ich würde auf schuldig tendiren dann werdens nur 500 oder 200

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    Antwort von MiniMi90 MiniMi90

    Na, biste zufrieden jetzt? :D Weißt ja jetzt was ungefähr auf dich zukommt. Falls du noch kein eigenes Einkommen hast, tun mir deine Eltern jetzt shcon leid

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    Antwort von Vivodus Vivodus

    Führerscheinentzug - 1 Jahr; evtl. vor Neuerteilung MPU; Geldstrafe; neue Probezeit. Bei großem Pech, Wiederholung der Prüfungen - Prost.

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    Antwort von daaydreaming daaydreaming

    Ja, also ich schließe mich den anderen an, in Österreich wird dir bei 1,19 Promille der Führerschein entzogen (wenn du niemanden verletzt hast oder sonst "nichts" geschehen ist, dann höchstens 3 Monate) plus einer Nachschulung, auch die Probezeit verlängert sich um 1 Jahr, und eine Geldstrafe, die schon auf die 1000 Euro kommen kann. Wenn du aus Deutschland bist, kann es natürlich ein bissl anders sein. Lass dich nicht entmutigen, natürlich wars ein Fehler, kann aber wirklich JEDEM mal passieren. Lg

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    Antwort von HenryChinaski HenryChinaski

    ...ist schon nicht wenig. Der Lappen ist wohl weg.

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    Antwort von AlsterdorfKater AlsterdorfKater

    Bei 1,9 Promille kann es eventuell sogar so sein, daß die Polizei von einem Gewohnheitstrinker ausgeht. Auf jeden Fall hast Du - sollte es so sein das es um Dich geht - jede Menge Probleme. Den Lappen kannst Du erstmal vergessen. Ich persönlich kann nur sagen, sei froh das niemand durch Dich bzw. den Fahrer verletzt wurde! Das ist einfach nur unverantwortlich!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Es geht um 1,19 und nicht um 1,9 Promille.
    Ab 1,6 Promille fordert die Führerscheinstelle automatisch bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis ein postivies MPU-Gutachten.
    .
    Zudem spielt es absolut keine Rolle wovon die Polizei ausgeht, die kann auch bei jemanden der 0,3 Promille hat von einem Gewohnheitstrinker ausgehen, und ?

    Kommentar von AlsterdorfKater AlsterdorfKaterAlsterdorfKater

    Mäßige deinen Tonfall. Willst DU etwa dieses verantwortungslose Verhalten auch noch rechtfertigen?! Ich habe - sollte es Dir nicht aufgefallen - das Wort "eventuell" verwendet. Schon mal etwas von der Möglichkeitsform gehört? Schlimm genug das der Fragesteller überhaupt gefahren ist. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer die Worte auch versteht, sogar noch mehr.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    LOL, ich wil gar nichts rechtfertigen, und warum sollte ich meine Tonwahl mäßigen, was stimmt damit nicht ?
    .
    Es ist egal wovon die Polizei ausgeht, und es geht immer noch um 1,19 und nicht um 1,9.
    Wenn DU lesen könntest wäre dir dies aufgefallen, soviel zum Thema wer lesen kann ist im Vorteil.

    Kommentar von AlsterdorfKater AlsterdorfKaterAlsterdorfKater

    Die Zahl ist irrelevant. Ob 1,19 oder 1,9 Promille: Jedes einzelne ist eins zuviel, wenn man fährt.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Klar ist jedes einzelne Promille zuviel, wer sagt denn etwas anderes ?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Die Zahl ist nicht irrelevant, da im Gegensatz bei 1,9 zu 1,19 automatisch und auf alle Fälle eine MPU bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis verlangt wird.

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    Antwort von olole olole

    und zum mpu muss ich da hin?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Wenn es die erste Auffälligkeit wegen Alkoholdelikt war, musst du NICHT zur MPU.

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    aber die mpu is wohl das geringste übel wenn man das hier liest: ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Geldstrafe ist in etwa ein Monatsnettoeinkommen.
    Gefängnisstrafe kommt bei Ersttätern nicht in Betracht, dies wäre als Bewährungsstrafe in Betracht zu ziehen, wenn der TE nach Neuerteilung innerhalb 2 Jahren erneut wegen Alkohol auffällig wird.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wieviele Tagessätze die Geldstrafe umfassen könnte, kannst du keineswegs vorhersehen. 30 Tagessätze sind nicht das Maximum.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Vorhersehen nicht, aber im Regelfall ist ein Netto Monatseinkommen üblich.

    Kommentar von Vivodus VivodusVivodus

    Falsch: Das ist Ermessenssache.

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    http://www.bussgeldkataloge.de/

    Finde es selbst heraus, Du Gesäßantlitz!

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich. hab ich dir mal rauskopiert

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    Antwort von Komori Komori

    Tja, da winkt wohl das Aufbau-Seminar. ;)

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    Antwort von MiniMi90 MiniMi90

    Mindestens schonmal ein Aufbauseminar und ne Saftige geldstrafe. Punkte natürlich auch. Und ein Fahrverbot unter Garantie auch. Hier mal ein kleienr Auszug aus dem Punkteregister: Liegt der festgestellte Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Promille, drohen auch ohne besondere Auffälligkeiten bis zu 1500 Euro Buße, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, sind sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei fällig...

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    Antwort von kruemel89 kruemel89

    der is weg

    Kommentar von olole ololeolole

    und wie lange?

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    warscheinlich für immer, 2 jahre sperre und dann musst du deienn führerschein komplett neu machen

    Kommentar von Guterratgeber GuterratgeberGuterratgeber

    Bis de nen neuen gemacht hast. In einem Jahr

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    Ein jahr geht nicht, es müssen 2 jahre sein

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Es gibt kein Neumachen mehr seit Oktober 2008, dieser Auflagepunkt erneut eine Prüfung abzulegen nach 2 Jahren ohne FE ist weggefallen

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    Antwort von marci281196 marci281196

    das kann man nicht voraussehen!

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