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1&1 Vertrag als minderjähriger

Frage von Raver93 Raver93

Hallo! Was tue ich wenn ich vor nem Monat nen Vertrag bei 1&1 abgeschlossen habe, über 10 €. Da ich sofort die Domain auf einen anderen Anbieter rübergezogen habe, hab ich das Geld von meinem Konto zurückgebucht. Nun der Schlag. Vor 10 Tagen flattert ein Brief von der BFS Risk & Collection GmbH rein. Die wollen insgesamt 46 € von mir haben. Wie siehts aus was kann ich machen? Ich bin 16 Jahre alt.

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Antworten (16)

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    Antwort von Paperkite Paperkite

    Wissen Deine Eltern davon? Wenn ja, lasse Dir das einfach mal verbieten. Damit wird der Vertrag rechtlich ungültig. Der einfachste Weg für Dich. Ansonsten kann ich Dir aus meiner Erfahrung sagen: 1 und 1 ist richtig gut, solange Du bezahlst und nix von denen möchtest. Allerdings gibt es eine grosse Zahl an Nutzern, die sich nicht so mit 1und1 anfreunden konnten. Ich gehöre dazu. Sammel einfach mal die Zuschriften. Da kommt einiges zusammen. ;-). Richtig durchsetzen können die sich bei begründeten Reklamationen aber nicht. Bei mir war es der Fall: Nach einer Aufstockung meines Vertrages 6 auf 16 Übertragungsrate hatte ich plötzlich 2 Rechnungen. Gerne das Geld für die neue Verbindung abgebucht, aber die "alten" Gebühren nicht storniert. Naja, die Geschichte ist zu lang.

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    Antwort von Raver93 Raver93

    Ja mach ich trotzdem noch einmal danke :D Und übrigens: Eltern wissen bescheid :D

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Mal was Generelles:

    Du hast versucht zu bescheissen und die haben sich das nicht gefallen lassen. Gut so. Wenn du einen Vertrag abschließt, musst du dich auch an deine Vertragspflichten halten und zahlen.

    Und jetzt zu deiner Situation - du kannst zu Mami und Papi gehen und beichten. Die können den Vertrag rückabwickeln lassen, da du minderjährig bist.

    Hoffentlich gibts richtig Zorres, damit du in Zukunft auf sauberen Pfaden wandelst.

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    Antwort von Morti Morti

    Mit 16 bist du beschränkt geschäftsfähig (bis 18). Deine Eltern können dagegen vorgehen.

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    Antwort von peterpawlow peterpawlow

    Boh ey, 1&1 ist in dem Fall ja echt Scheiße! Fürchte aber das Du bei diesen überschaubaren beträgen nicht auf Deine Jugend rausreden kannst. Wenn es aber zwischendrinn kein Mahnschreiben gab würde ich an 1&1 unter Vorbehalt überweisen und der Inkassofirma schreiben, das Dir keine Mahnung vorlag und Sie Belege schicken sollen, warum 1&1 glaubte, das sie ein Recht hatten jetzt schon zum Anwalt zu laufen.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Sie glauben nicht nur das Recht zu haben - sie haben es. Es ist gesetzlich nämlich nicht nötig, eine Mahnung zu schreiben.

    Vielmehr kann man sofort nach Verzug (und das ist bei sofortiger Rechnungsfälligkeit innerhalb weniger Tage) die Forderung auf dem Wege eintreiben lassen, der einem passt. Also auch Inkasso, Mahnbescheid...

    Damit kann man solche Kracher wie den Fragesteller nämlich schön zum Schwitzen bringen. Richtig so.

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    Antwort von Raver93 Raver93

    Okay vielen dank an alle!

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    Antwort von wayne0783 wayne0783

    Deine Eltern haben diesem Vertrag nicht zugestimmt, oder? Du bist überhaupt nicht in der Lage Verträge abzuschließen, es sei denn es ist ein Handy Prepaid Vertrag. Rechtsgeschäft anfechten.. Am besten über einen Anwalt. Oder du zahlst dein Lehrgeld und machst es nicht wieder, da bleibt dir eine Menge Streß erspart.

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    Antwort von heialex heialex

    Der Vertrag ist nicht gültig da du noch nicht voll geschäftsfähig bist. Laß deine Eltern denen das schreiben, dann dürften die Ruhe geben.

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    Antwort von Raver93 Raver93

    Wiederrufsrecht gabs nicht!

    Sehr geehrter Herr XXXX,

    Ihrem Stornierungswunsch können wir nicht entsprechen.

    Aufgrund einer bereits erfolgten Domain-Registrierung, ist es nicht möglich diesen Vertrag zu widerrufen.

    Siehe AGB 12.3: "Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird."

    Wenn Sie eine Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit wünschen, führen Sie diese bitte online über die 1&1 Vertrags-Seite [//vertrag.1und1.de] durch.

    Melden Sie sich dazu bitte einfach mit Ihrer Kundennummer und dem Passwort an, welches Sie auch im 1&1 Control-Center verwenden. Sie können auch alternativ Ihre Benutzerkennung/Login-ID und Ihr Internet-Zugangskennwort verwenden. Selbstverständlich können Sie die Kündigung auch frei formulieren.

    Senden Sie uns das Schreiben unter Angabe der Kundennummer, Vertragsnummer und Ihrer eigenhändigen Unterschrift an

    "..."

    Fax: "..."

    Mit freundlichen Grüßen

    "..."

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Du darfst überhaupt noch keine Verträge abschließen.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Manmanman... Widerrufsrecht greift auch nicht. Sondern nur Vertragsrückabwicklung wegen deiner Minderjährigkeit. Über deine Eltern.

    Kommentar von support10 support10support10

    Liebe/r Raver93 ,

    bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

    Die persönlichen Daten habe ich aus Urheberrechtsgründen entfernt.

    Viele Grüße

    Klaus vom gutefrage.net-Support

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    Antwort von FrecheKati FrecheKati

    eigentlich ist er nicht gültig.. aber man sollte eigentlich vorher wissen das man mit 16 sowas noch nicht abschließen darf... wie sagt man so schön.. "eltern haften für ihre kinder"

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Dieser Spruch wird gern zitiert, ist aber ungültig. Die Eltern müssen ihre Kinder nicht auf Schritt und Tritt kontrollieren - sowieso nicht mehr in dem Alter. Sie können den Vertrag aber rückabwickeln lassen.

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    Antwort von naaaguuut naaaguuut

    bezahlen

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    Antwort von ipviwi ipviwi

    erst einmal bei der Verbraucherzentrale anfragen, ob dieses Inkasso-Unternehmen seriös ist. Dann mit Deinen Eltern reden!

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    darf man als 16-jähriger schon Verträge abschließen? ich denke nicht.

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    Antwort von BigKingXXL BigKingXXL

    Steh zu deiner Dummheit und bezahle, für die Zukunft:

    Wenn du Verträge abschliesst bitte immer vorher überlegen was man tut, ich sehe dich in ein paar Jahren sonst im TV bei Herrn Zwegat!

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Du hättest den Vertrag mit 1&1 kündigen müssen.

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    Antwort von Raver93 Raver93

    Also 10 € monatlich versteht sich!

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