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1 1/2 Jahre altes Notebook mit defektem Laufwerk pfändbar?

Frage von sabinej sabinej

Musste vor 2 jahren eine ev abgeben. dennoch kommt der gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in den nächsten tagen vorbei. Ich besitze nichts. Außer ein 1 1/2 Jahre altes geschenktes Notebook, welches ca. 700 € gekostet hat. Die Forderung des Gläubigers beläuft sich auf über 1000 euro. Ich bin ( wieder ) Schülerin und benötige das Notebook u.a auch für die Schule, um zu recherchieren etc.( kann ich auch nachweisen ) Allerdings ist das cd laufwerk defekt. Habe gehört das Notebooks grundsätzlich gepfändet werden dürfen. Wie Wahrscheinlich ist es in diesem Fall, das es mir gepfändet wird?

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Antworten (9)

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    Antwort von kroegerdbr kroegerdbr

    NEIN, das Notebook ist nicht mehr pfändbar. Mach dir keine Gedanken über den GV. Sei offen, ehrlich und nett zu Ihm, dann bekommst Du auch keine Probleme.

    Kommentar von wolle59 wolle59wolle59

    Warum nicht ? 150€ sind für den Gläubiger doch bessere als nichts!

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Sag mal, ist es wirklich Dein Notebook? Oder gehört es einer Freundin/Freund/Familienmitglied? Nur für den Fall der Fälle.

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    Antwort von dmxezz dmxezz

    Das Notebook hat meiner Meinung nach noch einen Wert von 200Euro. Und da es noch ein bisschen defekt ist, noch weniger. Ich denke, eher sehr uninteressant für die. aber traurig das ganze :S abr man kann nie wissen

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    Antwort von joship joship

    fast nichts mehr wert

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    Antwort von SabineH1213 SabineH1213

    Ich sehe das genau wie Eddy21. Ich bin beruflich in der Zwangsvollstreckung tätig und würde den Gerichtsvollzieher auffordern, das Notebook zu pfänden, zumal ich ja für meinen Gläubiger das Beste rausholen muss. Selbst wenn nur 50 Euro dabei rüber kommen. Du kannst die Forderung ja in Raten an den Gerichtsvollzieher bezahlen. Eine EV schützt nicht vor weiterer Vollstreckung. Soweit nach Abgabe der EV weitere Schulden gemacht werden, ist das sogar Betrug und der Gläubiger kann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Dies nur zu Deiner Info.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Was sollte er mit dem alten Ding ? Er ist vom Gläubiger beauftragt worden, da kan der GV nichts anderes machen als sich nach pfändbarem um zu schauen !

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Was sollte er mit dem alten Ding ? Er ist vom Gläubiger beauftragt worden, da kan der GV nichts anderes machen als sich nach pfändbarem um zu schauen !

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Du hast doch gar kein Notebook zu Hause wenn er kommt. Und es ist doch nur geliehen, oder hatte ein Kumpel es nicht liegen lassen?

    Kommentar von Escort EscortEscort

    Gab es nicht mal irgendwie eine Klausel die das Pfänden von Computern Vorbot wegen dem Geistigen Eigentum und Urheberrecht ?

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Sieht schlecht aus für dich. Das teil wird gepfändet. Im besten Fall wird aber nur das Siegel draufgemacht da du es ja brauchst. Viel Glück

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