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1.- oder 3.-Personen Haushalt bei geteiltem Sorgerecht?

Frage von Levania Levania

Hallo!

Mein Bruder steckt momentan in der Trennung und ich versuche ihm natürlich so gut es geht zu helfen... Im moment suche ich eine Wohnung für ihn, was sich aber schwierig gestaltet, denn: Er wird demnächst Krankengeld beziehen. Da das nicht zum Leben reichen wird, wird er begleitendes Hartz 4 beantragen müssen. Nun will ich mich natürlich bei der Wahl der Wohnung am Mietspiegel orientieren, damit er dort nicht die nächsten schwierigkeiten gerät... Nun endlich zum Kern des Problems und meiner Frage: Er wird seine beiden Kinder regelmäßig bei sich haben, gilt das dann als 1, oder als 3.-Personen-Haushalt? Ich hoffe jemand kann mir helfen...

Julia

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ob das Sorgerecht geteilt ist, ist SGB II-leistungsrechtlich zunächst irrelevant.

    Allerdings kann eine temporäre BG bzw. die Wahrnehmung von Umgangsrechten einen erhöhten Wohnraumbedarf begründen, wobei andererseits nicht alle Trennungsfolgekosten sozialisiert werden dürfen.
    Da das Ganze auf jeden Fall auf eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen individuellen Umstände - Alter der Kinder, Häufigkeit des Umgangs - hinauslaufen wird, lautet der Rat: vor Ort nachfragen.

    Einfach mal hier lesen:
    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

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    Antwort von Firstheavy Firstheavy

    Hallo, ich kann VirtualSelf nur beipflichten. Bei mir ist es ganz ähnlich. Ich bin seit ca. 1,5 Jahren von meiner Frau getrennt. Die Kinder sind bei ihr gemeldet, aber regelmäßig bei mir. Ich erhalte auch aufstockend Hartz IV und bekomme für meine Kinder monatlich etwas über 50,-€ pro Kind dazu. Ausserdem steht mir mehr Wohnraum zu (70 statt 50qm, da pro Kind 10qm) De facto ist meine Wohnung etwas über 90qm groß, aber da die Miete gering ist passen die Kosten und ich daf meine Wohnung behalten.

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    Antwort von omahilla01 omahilla01

    Die Kinder haben den Wohnsitz bei der Mutter ! Wenn die beiden so entschieden haben. Gruss

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    Antwort von Kanini Kanini

    Ich weiß nicht, ob sich das mitlerweile geändert hat aber mir wurde vor zwei Jahren gesagt, dass der Wohnraum den Kindern nur zusteht, wenn sie in seiner Lebensgemeinschaft, also bei ihm, wohnen. Er bekommt ja auch kein Geld für die Kinder, auch wenn sie regelmäßig da sind. (Auch nur, wenn sie in seiner BG wohnen.)

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