Andi3000 am 16.04.2008 um 15:16 Uhr
Hallo, nach dem Bundesratsbeschluß vom 21.9 2007 wurde nun erlaubt das alle 07er vom Fahrverbot ausgenommen werden. Link: http://www.deuvet.de/de/index.php?option=com_content&task=view&id=220
Muss ich trotzdem für eine Ausnahmeregelung noch mal 120 Euronen zahlen? Gruß Andreas

Wofür solltest Du die 120 € bezahlen? Wenn du mi einem Zahlungsbescheid nicht einverstanden bist, kannst du immer widersprechen. Fraglich bleibt, ob man deiner Argumentation folgt und dir Recht gibt.
nein die ausnahmeregelung für oldtimer ergibt sich doch schon aus dieser gesetzgebung.
nur wer eine ausnahmegenehmigung bekommt und eigentlich nicht zu den ausnahmen zählt, muss dafür bezahlen.