Hallo zusammen,
meine Frage: Wenn ich als Anfänger Auto fahr ist klar die 0,0 Promille-Grenze, aber was ist mit dem Fahrrad? Darf man dann da ein bisschen mehr haben?
Danke!
Hallo zusammen,
meine Frage: Wenn ich als Anfänger Auto fahr ist klar die 0,0 Promille-Grenze, aber was ist mit dem Fahrrad? Darf man dann da ein bisschen mehr haben?
Danke!
Nein, wenn Du betrunken auf dem Rad erwischt wird, erwischt es auch den Führerschein. Allgemein gilt die 0,5 Promille-Grenze.
Ach herrje... Bist Du denn auf dem Fahrrad auch Fahranfänger? Wohl kaum, also gilt die 0,0 Promillegrenze dort auch nicht! Radfahrer dürfen etwas mehr tanken als Autofahrer, bei ihnen wird es erst ab schlangenlinienverdächtigen 1,6 Promille brenzlig mit dem Führerschein.
Nachtrag: Zudem ist ein Fahrrad kein Kraftfahrzeug! Aufmerksame Leser von Gesetztestexten werden dieses kleine, aber sehr wichtige Detail richtig interpretieren können!
Nein, auch für Fahrradfahrer gibt es keine Ausnahmen. Mehr noch: Auch für Vergehen im Straßenverkehr, die du als Radfahrer oder Fußgänger begehst, kannst du Punkte bekommen und den Führerschein verlieren.
als Fahrradfahrer bist du ein Verkehrsteinehmer wie jeder Autofahrer auch,gelten also die gleichen Gesetze
soweit mir bekannt ist, wenn du auf dem Fahrrad erwischt wirst - bist ja ein Verkehrsteilnehmer - und einen Führerschein hast, gilt das auch, denn man stuft dich als verantwortungslosen Verkehrsteilnehmer ein (zu recht?)
Nicht wenn Du mit dem Fahrrad einen Unfall hast, denn dann wird der Blutalkohol gemessen. Dann ist der Führerschein futsch.
Bei einem Unfall liegt die Grenze auf dem Fahrrad bei 0,3 Promille,da es sich um eine Straftat (Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB) handelt!
Nein! Auf dem Fahrrad ist die Grenze 1,6 Pormille, da beginnt die absolute Fahruntauglichkeit lt. Gesetzgeber!
:-)
Was für das Auto gilt dann auch für das Vieheckel,erwischt ist auch der FS weg
Die Grenze liegt bei 1,6 Promille. Dann ist aber nicht gleich der Führerschein weg, sondern die Führerscheinstelle ordnet die MPU an. Manche Führerscheinstellen sind bei Radfahrern großzügiger und ordnen erst ab 1,8 g o/oo oder sogar ab 2,0 g o/oo die Begutachtung an. Fällst Du da durch, ist der Führerschein erst mal weg, bis Du in einer positiven MPU nach vorheriger Antragstellung auf den Führerschein ein positives Gutachten beibringst.
xD & wenn man noch gar keinen führerschein hat?
Da gibt es ....fingerschütteln.... und dudu! :-)))
Vorsicht! Wenn man zu oft besoffen radelt und erwischt wird, kann das durchaus Konsequenzen für den Führerscheinerwerb haben. Stichwort "charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ"...
Und Autos mit maximal 60 PS...ich weiß das man sich auch mit der PS Zahl Todfahren/Rasen kann.
0,5 ist falsch, die Grenze ergibt sich aus § 24a StVG
Alles Fall-abhängig: Die §24a StVG (0,5 Promille-Grenze) und §24c StVG (Alkoholverbot für Fahranfänger) greifen bei Radfahrern nicht, da in diesen von Kraftfahrzeugen die Rede ist. Die Fundstelle für die 1,6‰, ab denen eine MPU zwingend anzuordnen ist, hatte ich bereits genannt.
Für die bekannten 0,3‰ ab denen bei Fahrauffälligkeiten von einem Verstoß gegen den 316 StGB (oder ggf. 315c StGB) ausgegegangen wird, sowie die 1,1‰ ab denen bei Kraftfahrzeugführern in jedem Fall von einem Verstoß gegen den 316 StGB (oder ggf. 315c StGB) ausgegegangen wird, gibt es keine entsprechende Fundstelle im Gesetz, da diese Werte eben nicht per Gesetz vorgeschrieben sind sondern durch die Rechtsprechung so "festgelegt" wurden (meines Wissens wurde z.B. durch den BGH entschieden, daß ab 0,3‰ die sog. relative Fahruntüchtigkeit vorliegt). Und genau so ist es mit den Radfahrern, hier liegt die Grenze für die absoluten Fahruntüchtigkeit laut gängiger Rechtsmeinung eben erst bei 1,6‰, und nicht wie bei Führern von Kraftfahrzeugen bereits bei 1,1‰.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=26197
Schöne Quellangabe, - aber hast du mal gesehen, wie alt der Thread im Verkehrsportal ist, den du verlinkt hast?
Vielleicht sollte man sich dort besser nochmals ganz neu erkundigen. Dort schreiben nämlich auch Anwälte, Leiter von Führerscheinstellen, andere Juristen und und ... dort erhält man relativ gute Antworten.
Genau so sieht es aus.....unten lesen! Und, da hast du dir jetzt solche Mühe beim Suchen gegeben.:-)