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!? Zeugnisse bei Mini-Jobs ?!

Frage von corday corday

Hallo Leute,

ich habe einem Nebenjob auf 400,-- €-Basis, welchen ich neben der Ausbildung bereits über ein Jahr bei einem Designer-Möbelhaus mache. Dort bin ich im Grunde überall eingeteilt: ab und zu an der Kasse, des öfteren an der kaffe- und getränkebar, und beim rumschleppen, putzen, telefonieren, inventur, etc.

Diesen möchte ich nun kündigen. Da wir uns gut verstehen, erhoffe ich mir ein gutes Arbeitszeugnis - gibt es hierbei iwelche Unterschiede - qualifiziertes Arbeitszeugnis oder so etwas...?

Habe ich überhaupt Anspruch auf ein Zeugnis?

Vielen Dnka.

mfg

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Antworten (2)

  • 3
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Hier ein sehr guter Link rund um das Thema Arbeitszeugnis.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

    Auch als Minijobber haben Sie Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, auf Antrag auch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

    Ein einfaches Zeugnis beinhaltet nur Art und Dauer der Tätigkeit.

    Ein qualifiziertes Zeugnis beinhaltet darüber hinaus Bewertungen zu Leistung und Führung des Arbeitnehmers.

    Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis von Wohlwollen getragen sein, es bleibt aber dennoch der Wahrheit verpflichtet.

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis macht dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer bereits eine längere Zeit im Unternehmen ist und eine Bewertung sinnvoll möglich ist.

    Peter Kleinsorge

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Klar hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis auch als Minijober.

    Es gibt nur den Unterschied einfaches Zeugnis und qualifiziertes Zeugnis.

    Siehe http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55325.htm

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