Hallo, Wenn ich eine Kündigung bekomme und dann merke, dass ich schwanger bin (1 - 2 Monat), und ich dann arbeitssuchend bin - mich aber schanger niemand einstellen möchte - dann bekomme ich ja bis zur Geburt das Arbeitslosengeld, und wie ist es dann mit dem Elterngeld? Wird es nach meinem Arbeitsentgeld berechnet oder nach dem Arbeitslosengeld? Oder nehmen die die 9 Monate Arbeitslosengeld + 3 Monate Arbeitsentgeld und rechnen das durch 12???
Wird das Elterngeld nach dem Arbeitslohn oder nach dem Arbeitslosengeld berechnet?
Antworten (2)
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin
Es werden die letzten 12 Monate vor DEM Monat zugrundegelegt, in dem die Mutterschutzfrist beginnt. Ein Beispiel für dich:
Geburt am 3.6.2011.... Mutterschutzfrist mit Mutterschaftsgeld (anstatt des ALG1) ab ca. 25.Mai 2011.
Das hieße, dass die MOnate Mai 2010 bis April 2011 zugrunde gelegt würden. Wenn du nun nur von Mai 2010 bis August 2010 gearbeitet hast, und dann ALG bezogen hast, bleibt nur das Einkommen der Monate Mai bis August.
Nettoeinkommen mtl. 1000 Euro x 4 Mte = 4000,- : 12 = 333,33 Euro DURCHSCHNITTSEINKOMMEN. Das ALG ist KEIN Einkommen im Sinne des BEEG!! Du würdest also durch den sogenannten Geringverdienerbonus 333,33 Euro Elterngeld erhalten. Normal wären es 67% des Einkommens, wenn aber das durchschnittliche Einkommen unter 1000,- Euro lag, erhöht sich dieser Prozentsatz.
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momo150570momo150570
Da du nicht erwerbstätig bist,bekommst den Grundbetrag von 300 Euro pro Monat
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