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Wie viel Euro muss mein Mannbei der Insolvenz abtreten?

Frage von nrwgirl86 nrwgirl86

Hallo zusammen, mein Mann ist in der Insolvenz und wir haben mit dem TH ausgemacht, dass wir jeden Monat die Lohnabrechnung Ihm persönlich zukommen lassen und auch das überschüssige Geld auf das von Ihm angegebene Konto überweisen, wenn es mal so sein sollte!

Diesen Monat bin ich ein wenig durch den Wind, mein Mann darf bis zu 1359,95 Euro netto mit einer unterhaltspflichtigen Person verdienen, jetzt ist aber die Zeit der Weihnacht eingetreten und mein Mann bekam 150 Euro Brutto Weihnachtsvergütung, diese darf nicht gepfändet werden laut ZPO dazu kommt noch, dass mein Mann 17,12 Euro Brutto Überstunden ausgezahlt bekommen hat, hier weis ich auch dass nach ZPO bei Mehrarbeit nur die hälfte berechnet werden darf, also 8,56 Euro Brutto nun ist meine Frage, wie viel muss mein Mann diesen Monat abtreten, wenn er einen Nettoeinkommen mit den o.g. Zulagen einen Einkommen von 1480,24 Euro hat?

Die letzten Monate haben wir immer nur auf sein Nettogehalt geachtet und alles was da drüber war zum TH überwiesen, dabei wussten wir vorher nicht, dass die Überstunden die er jeden Monat ausgezahlt bekommen hatte nur zur Hälfte berechnet werden durften. Somit haben wir ja quasi immer zu viel abgetreten und dies will ich diesmal vermeiden.

BITTE NUR ERFAHRENE PERSONEN ANTWORTEN!! Ich weiß dass viele leider denken, dass alles Pfändbar ist und dass stimmt definitiv nicht.

Danke

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Antworten (2)

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    Antwort von Noddy Noddy

    Aber Ihr Mann darf doch soviel verdienen wie er will und kann. Laut der Pfändungstabelle zu $850c ZPO muss er eben nur seinen pfändbaren Betrag ausrechnen und überweisen.... Bezüglich des Weihnachtsgeldes muss man - laut meinen Recherchen immer die Hälfte des Nettoweihnachtsgeldes zum Nettogehalt zählen (bis zu einer Summe von 500€). Was die Überstunden angeht habe ich auch keine andere Informationen als Ihre. Laut meiner Pfändungstabelle beträgt die Pfändungssumme bei einer Unterhaltspflichtigen Person und 1480,24 Nettogehalt, 62,05. Ich hoffe die Antwort ist hilfreich.

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    Antwort von Kombi753 Kombi753

    Alles was Du schreibst ist so richtig, aber diese Frage würde ich dem TH stellen, wenn ich es grob überschlage, braucht er nichts überweisen.

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