Wie ist Bereitschaftsdienst vom Arbeitgeber zu bezahlen, gibt es hier eine Vorgabe, und wie viele Stunden darf man im Bereitschaftsdienst durchgehend eingesetzt werden.
.Wie ist Bereitschaftsdienst vom Arbeitgeber zu bezahlen, gibt es hier eine Vorgabe, und wie viele S
Antworten (2)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Zunächst muss einmal abgeklärt werden, ob es sich in Ihrem Fall um Bereitschaftsdienst oder um eine Rufbereitschaft handelt.
Wenn Sie Bereitschaftsdienst leisten, müssen Sie sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort, in aller Regel innerhalb der Firma, aufhalten. Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um Arbeitszeit.
Wenn Sie Rufbereitschaft leisten, müssen Sie telefonischj erreichbar sein bzw. innerhalb vereinbarter Zeiten am Einsatzort sein können. Im Falle einer Rufbereitschaft beginnt die Arbeitszeit erst dann, wenn Sie einen Einsatz haben.
Für die geleistete Arbveit haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich bzw. Vergütung.
Hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten ist das Arbewitszeitgesetz einzuhalten.
Hier ein sehr guter Link.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=54943&
Peter Kleinsorge
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0Antwort von
ScannerScanner
Es gibt schon Urteile, dass Bereitschaftsdienst bezahlt werden muss.
Allerdings sicherlich nicht für alle Branchen.
Gewerkschaft, Arbeitsvertrag
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