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Welche Recht hab ich als alleinerziehender Papa?

Frage von winna2008 winna2008

Hallo!Ich bin seit August Alleinerziehender Papa eines 7jährigen Jungen!Hab meinen Arbeitgeber darüber informiert und er hat mir eine Arbeitszeitänderung von vorher 0600 Uhr bis 1400 Uhr auf jetzt 0800 Uhr bis 1600 Uhr eingeräumt!Jetzt aufeinmal passt ihm das nicht mehr und ich soll mir was einfallen lassen!Hab ich irgendwelche Rechte was das angeht?

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Antworten (8)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Hallo winna!

    Hast Du die Arbeitszeitveränderung schriftlich? Dann muss sich Dein Arbeitgeber daran halten. Wenn nicht, hast Du schlechte Karten. Dann musst Du Dir für die genannte Arbeitszeit eine Kinderbetreuung suchen. Entweder suchst Du Dir jemanden, der morgens ins Haus (Kinderfrau, Nachbarin, Verwandschaft, Freunde...)kommt, oder Du musst Dein Kind zur Tagesmutter bringen. Wende Dich ans Jugendamt!

    So oder so ist es eine schreiende Ungerechtigkeit, wie mit Eltern und deren Kindern umgegangen wird. Nicht wenige alleinerziehende Elternteile verlieren dadurch ihren Job oder finden erst gar keinen. Arme westliche Welt!

    Wann wachen die Arbeitgeber endlich auf und kapieren, dass es so nicht geht! Von Arbeitnehmern und deren Familien wird ständige Einsatzbereitschaft und Flexibilität verlangt. Aber selber steuern die Arbeitgeber nichts bei.

    Ich bin ja an sich ein friedlicher Mensch. Aber so was regt mich immer wieder auf!

    Und wenn dann die betroffenen Eltern resignieren und zum Hartz4-Empfänger werden, heißen diese dann auch noch "arbeitsfaul" und müssen sich beschimpfen lassen. Ich bin zwar nicht davon betroffen, kenne aber genügend andere, denen es so geht!

    Na denn gute Nacht!

  • 1
    Antwort von rayondesoleil rayondesoleil

    Hallo winna2008,

    bist Du Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn ja: Dort erhält man meistens arbeitsrechtliche Beratung.

    Viele Grüße

  • 0
    Antwort von Schmankerl Schmankerl

    das tollste einvernehmen scheinst du mit deinem arbeitgeber nicht zu haben . kann er auf dich verzichten ?

    Kommentar von winna2008 winna2008

    die Frage ist wohl eher kann ich auf die Arbeit verzichten?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Du hast doch eine Freundin...kann die nicht morgens da bleiben oder verschwindet sie auch um 6?

    Kommentar von winna2008 winna2008

    mit der und ihrem 10 jahre alten Sohn wohn ich auch zusammen aber sie muss auch um 0600 anfangen!Also bin ich morgens zuhause und mach die Jungs fertig und Nachmittags nimmt sie die Jungs in Empfang!

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    o.k. dann ne Kinderfrau für die 2 Stunden oder andere Arbeit. Ein Recht hast nicht.

  • 0
    Antwort von mumantai mumantai

    es kommt drauf an wo du wohnst und wie er es dir vorgeschlagen hat. bei einem vertrag oder etwas ähnlichem kann man das doch beweisen sonst musst du je nachdem eben wo duh wohnst bei de rechtsbüchern nachschauen. abr ich habe mal gehört es würde asls "vertrag" gelten wenn er dier diesen vorschlag gemacht und du eingewilligt hast. Ansonsten würde ich doch frage warum er plötzlich anders entschieden hat ?? (:

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    Antwort von MrSerious MrSerious

    Was ist denn genau das Problem? Was hat sich geändert?

    Zur Not gibt es ja einen Hort von 8 bis 13 schule ..dann 3 Stunden Hort du holst ihn ab ..alles gut:)

    lg

  • 0
    Antwort von jimmini jimmini

    sicher meint er das nur gut! Der Junge geht um 8 in die Schule. dh, Du kommst locker zur Arbeit (oder der Junge ab 7h in die Betreuung)...evtl. dort bis 16h..denn wenn Du um 6 beginnst ist der Kleine ja nicht versorgt..da die Betreuung erst gegen 7h öffnet.Der Chef hat mitgedacht..

    Kommentar von Medard MedardMedard

    locker zur Arbeit um 6:00???

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    v o r h e r war 6. Nun 8h...also gute Zeit alles unter den Hut zu bekommen..

    Kommentar von Medard MedardMedard

    na so wie ich das verstanden habe passt das seinem Chef ja jetzt nicht mehr und er will das er wieder um 6 beginnt ...oder hab ich was falsch verstanden?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    von vorher 0600 Uhr bis 1400 Uhr auf jetzt 0800 Uhr bis 1600 Uhr

    Kommentar von winna2008 winna2008

    ja jetzt soll ich wieder um 0600 anfangen!Er geht von 0730 bis 1600 in die Betreuung,meine Freundin holt ihn da ab und ich komm um 1645 nach hause!Hab meinem Chef das alles erklärt aber er sagt"Intressiert mich nicht!"

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Das ist leider das Recht des Chefs. Geh über das Jugendamt und sorge dass Du eine Tagesmutter bekommst..schau auch wie die Betreuungszeiten im Schulhort sind, eist fragen sie den bedarf an..Viel Kraft und viel Glück.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nein, Du hast diesbezüglich keinerlei Sonderrechte als Alleinerziehender.

    Kommentar von winna2008 winna2008

    ja ich denke so ist das in Deutschland!Schade eigentlich!!

  • 0
    Antwort von newcomer newcomer

    ja besorg dir Tagesmutti, die dich so lange vertritt

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