Ich bewohne ein Haus (eigener Haushalt), welches zur Hälfte meiner Tochter gehört, Ich habe Handwerkerleistungen erbracht und habe die Lohnkosten in meiner Steuererkärung bis zu 1.200,-€ geltend gemacht. Diese Kosten wurden vom Finanzamt nur zur Hälfte anerkannt, mit folgender Begründung: -Ich habe keinen Mietvertrag mit meiner Tochter abgeschlossen -eine Mietzahlung erfolgte für die andere Hälfte des Hauses nicht. Aus diesen Gründen kann aber auch meine Tochter (es liegt keine Vermietung und Verpachtung vor) keine Kosten geltend machen. Lohnt es sich beim Finanzamt Widerspruch einzureichen oder hat das Finanzamt Recht? Wer kann mir antworten?
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Steuererklärung und Handwerkerleistungen (Lohnkosten) bei Erbengemeinschaft
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g0311
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