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Sicherungen und Sicherungskasten

Frage von Zwiebel2 Zwiebel2

In einem 6 Parteien ETW.Haus sind pro Geschoss Sicherungskasten für je zwei Parteien(je Wohnung ein Zähler) angebracht.Sind die einzelnen Sicherungsautomaten (bei defekt) Sondereigentum oder nicht? Bei Ersatz eines Sicherungsautomaten zahlt die Gemeinschaft oder der einzelne Wohnungsinhaber?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Geht um Eigentumswohnungen, da ist der Eigner für die Kosten zuständig wenn in der Einersatzung nicht´s anderes vermerkt wurde.

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Das Problem hatte ich noch nie.

    Ich würde es an der Trennung der Stromversorgung festmachen.

    Bis zum Zähler ist die Elektroanlage plombiert. Die Anlage ist einschließlich der Zählertafel damit nicht allgemein zugänglich und dient allen Eigentümern. Sie fällt m.E. unter Allgemeineigentum.

    Der Sicherungskasten einschließlich der Einbauten (Sicherungsautomaten etc.) dient ausschließlich der Wohnung (auch wenn er im Treppenhaus eingebaut ist) und fällt somit, meine ich, unter Einzeleigentum. Das ermöglicht dem jeweiligen Eigentümer seine Elektroanlage erweitern zu lassen, ohne dass die Miteigntümer darüber beschließen müssen.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Da müsst ihr schon selber zahlen.

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Der Wohnungsinhaber.

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    Antwort von terrorbraut terrorbraut

    Eigentlich die Verwaltung,bin ich der Meinung

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