In einem 6 Parteien ETW.Haus sind pro Geschoss Sicherungskasten für je zwei Parteien(je Wohnung ein Zähler) angebracht.Sind die einzelnen Sicherungsautomaten (bei defekt) Sondereigentum oder nicht? Bei Ersatz eines Sicherungsautomaten zahlt die Gemeinschaft oder der einzelne Wohnungsinhaber?
Sicherungen und Sicherungskasten
Antworten (5)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
tipsie69tipsie69
Geht um Eigentumswohnungen, da ist der Eigner für die Kosten zuständig wenn in der Einersatzung nicht´s anderes vermerkt wurde.
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0Antwort von
Lotte4Lotte4
Das Problem hatte ich noch nie.
Ich würde es an der Trennung der Stromversorgung festmachen.
Bis zum Zähler ist die Elektroanlage plombiert. Die Anlage ist einschließlich der Zählertafel damit nicht allgemein zugänglich und dient allen Eigentümern. Sie fällt m.E. unter Allgemeineigentum.
Der Sicherungskasten einschließlich der Einbauten (Sicherungsautomaten etc.) dient ausschließlich der Wohnung (auch wenn er im Treppenhaus eingebaut ist) und fällt somit, meine ich, unter Einzeleigentum. Das ermöglicht dem jeweiligen Eigentümer seine Elektroanlage erweitern zu lassen, ohne dass die Miteigntümer darüber beschließen müssen.
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