Hallo ihr Lieben,
Sohnemann 1 fährt jetzt schon seit 4 Jahren sein eigenes Auto, was aber als Opa's Zweitwagen versichert ist. Da wir selber schon 2 Wagen auf meinen GG angemeldet haben, wäre ein dritter ähnlich teuer wie ein Selbstversicherter 18 jähriger Fahranfänger geworden. Bislang hatten wir nur als Information, dass die erworbenen SF Rabatte oder wie es sonst auch immer heißen mag, nicht vom Opa auf den Enkel übertragen werden konnten. Deshalb wurde ich auch auf den Wagen eingetragen, damit das irgendwie erst an mich und dann auf Sohnemann übertragen werden kann. Schien mir zwar verwirrend, doch beim Einsparen von Kosten ist man ja zu Opfern bereit. Jetzt las ich hier irgendwo auf GF, dass auch nicht nur von Eltern auf Kind übertragen werden kann. sondern dass dies auch bei weiteren Verwandschaftsverhältnissen möglich ist. Bitte, gibt es hier jemanden, der dazu Näheres erläutern kann,vielleicht auch noch mit einem Hinweis auf entsprechende Vorschriften oder so??
Danke Nolti, jetzt hast du fast meine schlimmsten Vermutungen ausgedrückt. Die Übertragen kann jede Versicherung entscheiden, ob sie das machen oder nicht. Böse. Aber ich kann die doch auch mitnehmen, wenn ich die Versicherung wechsel, oder vertue ich mich da ??
Das kannst du deffinitiv immer. Mit dem entsprechenden Nachweis wird dir die neue Versicherung immer den gleichen SF einräumen, den du schon beid er alten hattest.