4

. SF-Autoversicherung übertragbar in der Verwandtschafts-Konstellation Opa-Enkel ??

Frage von Merzherian Merzherian

Hallo ihr Lieben,

Sohnemann 1 fährt jetzt schon seit 4 Jahren sein eigenes Auto, was aber als Opa's Zweitwagen versichert ist. Da wir selber schon 2 Wagen auf meinen GG angemeldet haben, wäre ein dritter ähnlich teuer wie ein Selbstversicherter 18 jähriger Fahranfänger geworden. Bislang hatten wir nur als Information, dass die erworbenen SF Rabatte oder wie es sonst auch immer heißen mag, nicht vom Opa auf den Enkel übertragen werden konnten. Deshalb wurde ich auch auf den Wagen eingetragen, damit das irgendwie erst an mich und dann auf Sohnemann übertragen werden kann. Schien mir zwar verwirrend, doch beim Einsparen von Kosten ist man ja zu Opfern bereit. Jetzt las ich hier irgendwo auf GF, dass auch nicht nur von Eltern auf Kind übertragen werden kann. sondern dass dies auch bei weiteren Verwandschaftsverhältnissen möglich ist. Bitte, gibt es hier jemanden, der dazu Näheres erläutern kann,vielleicht auch noch mit einem Hinweis auf entsprechende Vorschriften oder so??

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 7
    Antwort von Nolti Nolti

    Hallo Merzhi,

    du kannst die Schadensfreiheitklassen sogar an mehr oder weniger Fremde übertragen. Nur ist es, wie @Halbwissender schreibt. Dein Sohnemann kann nur die Rabatte übertragen bekommen, die er sich auf Grund seines Alters und der Dauer, wie lange er seinen FS schon hat, selbst hätte "erfahren" können. Ich bin mir aber nicht sicher, ob und wieweit diese Regelungen bei allen Versicherungen gleich sind. Also einfach mal nachfragen.

    Schau mal- hier habe ich auch einen offiziellen Link, wo du alles nochmal nachlesen kannst:

    http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklasse-uebertragen.htm...

    Viele Grüße

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Danke Nolti, jetzt hast du fast meine schlimmsten Vermutungen ausgedrückt. Die Übertragen kann jede Versicherung entscheiden, ob sie das machen oder nicht. Böse. Aber ich kann die doch auch mitnehmen, wenn ich die Versicherung wechsel, oder vertue ich mich da ??

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Das kannst du deffinitiv immer. Mit dem entsprechenden Nachweis wird dir die neue Versicherung immer den gleichen SF einräumen, den du schon beid er alten hattest.

  • 2
    Antwort von Halbwissender Halbwissender

    ja, von Großeltern auf Enkel geht. Ob die vollen Prozente übertragen werden, hängt dann aber vom Zeitraum ab, wielange der Enkel schon Führerschein hat. Also ein Fahranfänger kann nicht die 40 Jahre unfallfrei SF-KLasse von Opa ohne Abstriche übernehmen...Quelle: eigene Erfahrung mit der HUK-Coburg

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Danke, ähm Nachfrage, gilt das bei dir nur für SF oder auch die Prozente die man bei Unfall freiemFahren reduziert. Und danke für den Hinweis :-)) Es ging aber nur um die Jahre, die Sohnemann selber fährt.

    Kommentar von Halbwissender HalbwissenderHalbwissender

    ich habe gerade mal nachgesehen...Opa hatte SF 28 und ist dann auf "30 %" gefahren. SF 28 = 28 unfallfreie Jahre. Ich konnte nur 14 unfallfreie Jahre einbringen und der Vertrag wurde dann bei SF 14 = 40 % eingestuft....

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Nett,das du extra nachschaust. Bei Sohnemann ist es der Zweitwage- Vertrag von Opa, dessen Prozente und Rabatte er sich förmlich erfährt.

    Kommentar von Halbwissender HalbwissenderHalbwissender

    kein Problem, der Ordner steht direkt neben dem PC^^

  • 1
    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Schon mal überlegt einen Fachmann zu fragen, als sich mit dem teilweise Halbwissen von Laien zufrieden zu geben ?

    Ein Gesellschafts Unabhängiger Versicherungsmakler wäre der richtige Ansprechpartner

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Ich halte eine Menge von GF und weiß, dass es hier Menschen gibt, die nicht nur Halb- oder Laienwissen weitergeben. Auch sammelich die verschiedenen Antworten und überlege mir dann den nächsten. Schritt. Ehrlich gesagt, Versicherungsmakler gehören nicht zu den Menschen,die ich gerne Kontakte. Doch Danke für den Hinweis, dass ich da noch weitergehende Informationen erhalten kann. Denn die wenigen Antworten waren ja unterschiedlich gefärbt und brachten mich deshalb noch nicht so richtig weiter Aber ich freue mich über jeden, der aufgrund seiner Erfahrungen versucht hat, mir bei der Frage behilflich zu sein

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Die Tarifbestimmungen (TB 26, früher TB 28) lassen eine Rabattübertragung auf den Enkel unter bestimmten Voraussetzungen zu. Der Übernehmende (Enkel) muß mit dem Abgebenden (Großvater) in demselben Haushalt leben, ansonsten ist die Übertragung nicht möglich. Beachte, dass bei der Übertragung nur soviele schadenfreie Jahre angerechnet werden können, wie der Übernehmende seit Führerscheinbesitz selbst "erfahren" haben könnte. Der Rest verfällt.

    Kommentar von Merzherian MerzherianMerzherian

    Oh, das ist nicht der Fall. Also wohl doch nix, wie vorher schon frohlockt. Danke für die Antwort.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.