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Sanktion wegen angebliche nicht Bewerbung???

Frage von Diversion Diversion

Hallo alle zusammen und ab zu meiner frage: Ich habe mit dem heutigen datum ein bescheid zur absenkung des arbeitslosengeldes 2 gemäß § 31 SGB 2 erhalten. mir wurde am 14.12.2010 eine zumutbare arbeitsgelegenheit angeboten.welche ich laut sanktionsbescheid mich geweigert habe diese anzunehmen was aber eine falsche behauptung ist den ich habe mich dort telefonisch vorgestellt und mir wurde gesagt das momentan niemand gebraucht wird ich mich aber zu einen späteren zeitpunkt nochmal melden könnte.Die Sanktion betrifft die komplette summe desbedarfs zur sicherung des lebensunterhalts lediglich die miete wird übernommen.Ich habe keine chance zur einer anhörung bekommen ....wie soll ich mich jetzt verhalten kennt sich jemand mit die gesetzte aus ?? mir wird das gerade alles zuviel zumal ich im monat circa 20 bewerbungen schreibe

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    auf jeden fall widerspruch einlegen. beim ersten mal darf nicht gleich komplett sanktioniert werden. mach dich mal hier schlau www.elo-forum.org da sitzen welche die haben sehr viel ahnung und wissen auch was du jetzt machen kannst. aber bei tel. bewerbung immer dokumentieren wnn man angerufen hat und mit wem gesprochen.

    Kommentar von Diversion DiversionDiversion

    dankeschön guter link

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    vielen dank für den stern

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Dass bei vorliegender Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit der Maßnahmeträger sagt, es bestehe kein Bedarf, ist - freundlich ausgedrückt - so ungewöhnlich, dass du in der Tat das Gespräch und den Inhalt wirst nachweisen oder zumindest glaubhaft machen müssen.
    Die fehlende Anhörung vor Sanktionsverhängung ist zwar ein Formfehler, der allerdings nachträglich geheilt werden kann.
    Auf Grund zahlreicher Unklarheiten solltest du zunächst auf jeden Fall Widerspruch gegen die Sanktion einlegen und dann umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht kontaktieren.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Deine Frage ist mit den gegebenen Informationen noch nicht beantwortbar.

    Man muss noch wissen,

    1. ob Du eine EIngliederungsvereinbarung abgeschlossen (unterzeichnet hast) und
    2. wie deren Inhalt ist und
    3. ob Du eine Zuweisung zu der Stelle erhalten hast und wenn ja: wie deren Text ist.
    4. wie alt Du bist.

    Darum solltest Du, wenn (1) und/oder (3) zutrifft, einmal den Text der EGV und/oder Zuweisung abschreiben oder hochladen. Den Anhang Rechtsfolgenbelehrung kannst Du weglassen.

    Kommentar von Diversion DiversionDiversion

    ich denke es ist in der EGV gefestigt dennoch hat ich nicht einmal die chance zu einer anhörung ......ich bin 23 jahre

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    ich werde klare Aussagen nicht wiederholen.

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    Antwort von ereste ereste

    Schriftlich: gegen den Bescheid vom ... lege ich Widerspruch ein. Begründung: vom Telefonat schreiben wie hier.

    Das reicht schon.

    Hast du eine schriftliche Telefon-Notiz oder den Namen des Gesprächspartners oder vielleicht gefragt, ob sie Unterlagen von dir haben möchten, wann du nochmal anrufen kannst - irgend so etwas? Und hast du denn von dir aus später noch mal da angerufen?

    Kannst auch als Schluss schreiben, dass du auch selbst Initiativen ergreifst und gern bereit bist, deine eigenen Bemühungen nachzuweisen.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Eine Vorstellung am Telefon habe ich noch nie gehört. Das kann aber nicht dein erstes "Vergehen" sein, wenn dir gleich der gesamte Bedarf gestrichen wird.

    Kommentar von Diversion DiversionDiversion

    da ich meine bewerbungskosten seid circa 3 monate nicht mehr bekommen habe musste ich aufs telefon umsteigen .....und nein das ist mein erstens "vergehen"

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Es geht um eine Bewerbung, nicht um einen Vorstellungstermin, den man danach,aufgrund einer vorherigen Bewerbung, bekommt. Bewerben kann man sich mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email.. muss die Bewerbung aber nachweisen können. Dass ein Telefonat stattgefunden hat, kann man höchstens über den Einzelverbindungsnachweis vom Telefon belegen. Den Inhalt des Telefonats aber nicht; da hätte man hier in diesem Fall z.B. den Arbeitsgeber um eine kurze Email-Bestätigung bitten können, dass derzeit kein Bedarf an Mitarbeitern (mehr) besteht. Oder notfalls selber eine Email an ihn schicken können (bedanke mich für heutiges Telefonat und bedaure, dass derzeit keine Stelle frei, werde mich aber wie von Ihnen erbeten zu späterem Zeitpunkt erneut blabla). Den Nachweis für die Bewerbung musst immer du erbringen können - insofern sind Telefonate nicht unbedingt der optimale Weg.

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    Antwort von TeeEi TeeEi

    Hm ich denke, du musst nachweisen, dass du dich dort beworben hast. Wenn dir eine "zumutbare Arbeitsgelegenheit" angeboten wurde, dann steht es da auch, dass du dich schriftlich bei der ARGE melden sollst, was das Ergebnis der Bewerbung ist.

    Vielleicht rufst du diese Firma noch mal an und fragst, ob sie dir etwas ausstellen können, das zeigt, dass du dort wirklich nachgefragt hast?

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    Antwort von Ody85 Ody85

    anrufen, klären.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    20Bewerbungen sind dir zu viel, zu schreiben?

    Interessant.

    Dir wurde bestimmt auch eine Rechtsbelehrung mitgeschickt, in dem Du hingewiesen wirst wie und bis wann Du Stellungzunehmen hast, bzw. Einspruch erheben kannst.

    Wenn nicht, würde ich den Einspruch schriftlich formulieren mit genauen Angaben, mit wem Du telefoniert hast und wann.

    (Das hast Du dir ja hoffentlich notiert)

    Kommentar von TeeEi TeeEiTeeEi

    Sei nicht so sarkastisch. Je nach Lebensumständen kann Bewerbungen schreiben schon ganz belastend sein.

    Kommentar von Diversion DiversionDiversion

    richtig und da ich im august anfange zu studieren ist es garnicht so leicht sich zu in einen fremden beruf zu bewerben

    Kommentar von Wolpertinger WolpertingerWolpertinger

    Das war nicht sarkastisch gemeint.

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