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Rechtsgrundlage: § 16 b SGB II – Einstiegsgeld?

Frage von mader2008 mader2008

Hallo

würde gerne Wissen wann die oben genannte Leistung erhalte?

Bekomme ich diese auch wenn ich nicht selbstständige Tätigkeit habe?

mfg

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Antworten (1)

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Das ist eine Kann-Leistung..musst du mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.

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