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mietrecht-mietminderung

Frage von remondis remondis

um wieviel % (prozent) darf ich die warmmiete kürzen, wenn die heizung schon 2 tage gar nicht heizt ? in der wohnung sind grad mal 10 °C und das ist nicht angenehm. der vermieter wurde schon durch MEHRERE mieter informiert aber bis heute hat sich nix getan. BITTE nicht den ratschlag "informier dich beim mieterschutzbund", denn da bekommt man nur hilfe bzw. info wenn man zahlendes mitglied ist und das sind wir nicht. DANKE schon mal für eure tips im voraus.

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Antworten (6)

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    du solltst nicht nur mündlich, sondern schriftlich den Mangel anzeigen und Mietminderung ankündigen bzw. je nach dem, warum die Heizung nicht geht, schreiben, dass du ggf. auf Vermieterkosten einen Handwerker kommen lässt.

    Bei Totalausfall sind 100% möglich aber nur bezogen auf die Zeit, wo die Heizung nicht geht. Also Miete:Monatstage = X/pro Tag x Tage an denen die Heizung nicht geht.

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    Antwort von Flipper73 Flipper73

    Bevor Du an Mietkürzung denkst, versuche nachzuvollziehen, warum noch nichts funktioniert..

    Die Fachfirmen haben jetzt Hochkonjunktur- da werden Termine knapp. Ist evtl. ein Ersatzteil nicht lieferbar...

    Vernünftig und ohne Vorbehalte ansprechen hilft sicher. Ansonsten Warmluftgebläse in jedes bewohnte Zimmer und entstandene Energiekosten von der Miete abziehen. ( z.B. Verbrauch 2KW/h = 36ct/Std. pro Heizgerät)

    Gruß

    Kommentar von remondis remondisremondis

    ein mitmieter hat in den heizungsraum gesehen und festgestellt, das der druckausgleichbehälter wasser verliert ( es tropft langsam raus ) und eine große fütze sich im heizraum breit macht.

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    Antwort von jospe jospe
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    Antwort von Goebi Goebi

    Wurde der Vermieter schriftlich informiert und mit angemessener Frist beauftragt, den Mangel zu beseitigen?

    Ohne dies ist keine Mietminderung möglich.

    In Notfällen kann aber auch direkt ein Monteuer von Dir beauftragt und bezahlt (!) werden. Die Kosten kannst Du dann gegenüber dem vermieter geltend machen => viel Ärger möglich!

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    bei ausfall der heizung ,100%

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    Antwort von jockl jockl

    Wenn alles ordnungsgemäss okumentiert ist, also der VM nur nicht handelt, kann man sich Ersatzwärmeversorgung besorgen und dafür entsprechnend die NK.-Bezahlun kürzen bzw. sogar einstellen. Eine Mietminderung kurzfristig ist wg. vorgeschriebener Verfahrensfristen nicht möglich.

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