Guten Morgen zusammen Ein Bekannter von mir betreibt eine kleine Pilsbar(Kneipe) und ist bei seiner Ehefrau, welche in einem Grossbetrieb angestellt ist ,gesetzlich krankenversichert. Nun wurde seine Ehefrau arbeitslos und bezieht ALG 1. Wie sieht die Sachlage nun für den Ehemann aus,bezüglich der Krankenversicherung ? Muss er sich nun privat versichern? Er 58 Jahre,Sie 55 Jahre alt.
Antworten (4)
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Kunterbunt23Kunterbunt23
Für die FV des Ehemannes ist nur wichtig, dass der Stammversicherte, also die Frau pflichtversichert bleibt. Und das bleibt sie, denn Bezug von Alg1 ist versicherungspflichtig. Die BA zahlt die Beiträge an die KK und die FV bleibt kostenlos für den Mann erhalten.
Ich mach mir nur Gedanken, ob die FV für den Mann überhaupt gerechtfertigt ist. Die FV ist nämlich nur für Ehegatten (und Kinder), die nicht hauptberuflich selbständig tätig sind (=keine eigenenen Arbeitnehmer in der Selbständigkeit, nur geringe Stundenzahl) und deren monatlichens gesamtes Bruttoeinkommen 365 Euro nicht übersteigt. Ist das mal überprüft worden?
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Stacato Hallo, nein er muß sich nicht privat versichern. Er wird mit 14,9 % aus seinen gesamten Einnahmen berechnet und die Frau wird, wenn vorher namilienversicherung aufgenommen, aber kann sich weiterhin alleine gesetzlich versichern.
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Opfer666 Ansich versichert das Arbeitsamt jemanden bei der gleichen Krankenkasse wie vorher der Arbeitgeber. Da sollte man danach fragen ob die "Familien-Versicherung" dabei auch greift. Könnte vor Allem dann klappen wenn man dem Arbeitsamt nachweisen kann daß das Einkommen des Mannes nicht hoch genug ist. Aber in solch einem Falle wäre er selbst ja sicher der Insolvenz nahe. Aber nachfragen beim Arbeitsamt würde ich auf alle Fälle.
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MikeyMouse25MikeyMouse25
Muss nicht, kann! die freiwillig gesetzlich krankenversichert ist aber besser...
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