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Kindergeldanteil bei der Unterhaltsberechnug

Frage von omahilla01 omahilla01

Bei der Berechnung nach der Düsseldorfertabelle bekommt der Zahlende die Hälfte des Kindergeldes. Kann dieser dem Vater aberkannt / weggenommen werden wenn er die Kinder gar nicht mehr sehen will ? ( Keine Besuche mehr seit Juni 2010 ) Dementsprächend gar keine Ausgaben an den Wochenenden für die Kinder mehr hat . Danke fur Eure Antworten.

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Nein, das Kindergeld hat nicht direkt etwas mit dem Umgang zu tun, sondern dient vorrangig der finanziellen Entlastung der Eltern.

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    Antwort von sveni68 sveni68

    Ob er das Kind sehen will oder nicht, es ändert sich nach meiner Erfahrung nichts an den festgelegten Beiträgen. Wenn das Kind am WE bei Ihm wär, wird Ihm ja auch nichts erlassen,auch wenn er Mehrkosten hat.Somit wär es ja ein Witz, wenn er mehr zahlen sollte,wenn er das Kind nicht sieht.

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    Antwort von alphonso alphonso

    Hast du dem Vater anteilig Unterhalt erlassen, für die Zeit, wo das Kind bei ihm war? Er hat doch Ausgaben für den Unterhalt. Dass er das Kind nicht sehen will, ist sehr bedauerlich und traurig, hat aber mit der finanziellen Sache nichts zu tun.

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